Skandalurteil verstehe nicht wie man diesem Urteil zustimmen konnte
Kein Punktabzug für Eintracht Trier – Geldstrafe reduziert, Zuschauerteilausschluss verhängt
Am heutigen Freitag fand vor dem Sportgericht der Regionalliga Südwest die mündliche Verhandlung im Anschluss an den Einspruch des SV Eintracht-Trier 05 gegen die vergangene Woche erlassene Strafe in Bezug auf die Vorfälle beim Auswärtsspiel gegen den Bahlinger SC statt.
Der Verein wird keinen Punktabzug erhalten. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe wurde auf 20.000 Euro reduziert, wobei 30 Prozent dieser Summe in Sicherheitsmaßnahmen im Stadion investiert werden dürfen.
Darüber hinaus wurden für die kommenden beiden Heimspiele gegen Mainz 05 II und Eintracht Frankfurt II Auflagen beschlossen: Beide Partien müssen unter einem Zuschauerteilausschluss ausgetragen werden. Lediglich der Mittelblock der Haupttribüne im Moselstadion wird für Zuschauer geöffnet sein.