Fußball allgemein > Fußball allgemein
Frage zur Regelauslegung (Kreisklasse)
mk2001dresden:
--- Zitat von: Imho am 27. April 2011, 11:05:27 ---Das Handspiel läuft doch aber unter Unsportlichkeit... Und die kann ein Schiri doch auch bestrafen, wenn das Spiel nicht läuft... [noplan]
--- Ende Zitat ---
nein wenn ein Regelverstoß passiert ist(hier Abseits) kann jeder danach die Hand am Ball haben solange das spiel nicht fortgesetzt wurde. Also ist es auch keine Unsportlichkeit. ;)
Beorn:
Nachdem ich die entsprechenden Absätze im Regelwerk noch einmal durchgelesen habe, schliesse ich mich der Auffassung von mk2001 an. Die Absicht den Ball mit der Hand zu spielen ist noch nicht strafbar, so lang dieser nicht tatsächlich berührt wird. Zumindest steht in den aktuell geltenden Regeln des DFB nichts entsprechendes drin.
düse:
--- Zitat von: mk2001dresden am 27. April 2011, 11:09:58 ---
--- Zitat von: Imho am 27. April 2011, 11:05:27 ---Das Handspiel läuft doch aber unter Unsportlichkeit... Und die kann ein Schiri doch auch bestrafen, wenn das Spiel nicht läuft... [noplan]
--- Ende Zitat ---
nein wenn ein Regelverstoß passiert ist(hier Abseits) kann jeder danach die Hand am Ball haben solange das spiel nicht fortgesetzt wurde. Also ist es auch keine Unsportlichkeit. ;)
--- Ende Zitat ---
Das soll doch aber der springende Punkt sein! Der Regelverstoß ist ja noch nicht passiert (noch nicht gepfiffen; passiert mag er in diesem Moment schon sein. Man wird aber schwerlich einem Spieler der angreifenden Mannschaft unterstellen können, dass er a) die Abseitsstellung erkennt und zudem noch b) das Spielen einstellt. Solch ein Fall wäre für mich beispielsweise nur gegeben, wenn der Spieler den Ball klar im Aus (hinter der Linie) sieht und deswegen den Ball z.B. fängt). Und wie gesagt, die Absicht war klar erkennbar und der Ball wird auch mit der Hand gespielt.
Für mich bricht jetzt keine Welt zusammen (da beispielsweise bei drei der vier Gegentore der Heimtorwart unheimlich lustige Sachen veranstaltet hat...), aber ich hätte schon gedacht, dass es da Spielraum für Entscheidungen gibt.
Klar ist ebenfalls, dass man mit Linienrichter solche Probleme erst gar nicht hat und der Schiri (dieser spezielle mit durchschnittlichem FST-BMI) aufgrund seiner Position das Abseits allenfalls erahnen konnte.
mk2001dresden:
--- Zitat von: düse am 27. April 2011, 15:01:12 ---
--- Zitat von: mk2001dresden am 27. April 2011, 11:09:58 ---
--- Zitat von: Imho am 27. April 2011, 11:05:27 ---Das Handspiel läuft doch aber unter Unsportlichkeit... Und die kann ein Schiri doch auch bestrafen, wenn das Spiel nicht läuft... [noplan]
--- Ende Zitat ---
nein wenn ein Regelverstoß passiert ist(hier Abseits) kann jeder danach die Hand am Ball haben solange das spiel nicht fortgesetzt wurde. Also ist es auch keine Unsportlichkeit. ;)
--- Ende Zitat ---
Das soll doch aber der springende Punkt sein! Der Regelverstoß ist ja noch nicht passiert (noch nicht gepfiffen; passiert mag er in diesem Moment schon sein. Man wird aber schwerlich einem Spieler der angreifenden Mannschaft unterstellen können, dass er a) die Abseitsstellung erkennt und zudem noch b) das Spielen einstellt. Solch ein Fall wäre für mich beispielsweise nur gegeben, wenn der Spieler den Ball klar im Aus (hinter der Linie) sieht und deswegen den Ball z.B. fängt). Und wie gesagt, die Absicht war klar erkennbar und der Ball wird auch mit der Hand gespielt.
Für mich bricht jetzt keine Welt zusammen (da beispielsweise bei drei der vier Gegentore der Heimtorwart unheimlich lustige Sachen veranstaltet hat...), aber ich hätte schon gedacht, dass es da Spielraum für Entscheidungen gibt.
Klar ist ebenfalls, dass man mit Linienrichter solche Probleme erst gar nicht hat und der Schiri (dieser spezielle mit durchschnittlichem FST-BMI) aufgrund seiner Position das Abseits allenfalls erahnen konnte.
--- Ende Zitat ---
es gilt aber das was als erstes stattfand. Ausnahmen sind grobe Unsportlichkeiten(grobe Fouls, Tätlichkeiten usw,usf). Und ein Handspiel fällt nicht darunter.
Beorn:
Spielraum für Entscheidungen haben die Schiedsrichter schon. Konnte ich am Wochenende bei unserem Kreispokalspiel in Weißtal (2:0-Sieg vor 780 Zuschauern, schönes Wetter, entsetzliches Spiel!) erleben:
Dreimal pfiff der Schiedsrichter Freistoß wegen Handspiels gegen die Heimmannschaft, beim ersten (allerdings sehr klaren) Handspiel unseres Teams gab es gleich eine Gelbe Karte.
Ich kann mich nicht in den Schiedsrichter in der von Dir beschriebenen Szene hineinversetzen, aber ich gehe mal davon aus, dass er das gepfiffene Abseits als Spielunterbrechung betrachtet hat und die Ballberührung in dem Moment erfolgte, als aus seiner Sicht die Begegnung bereits unterbrochen war. Hätte er das Handspiel so wahrgenommen, dass es vor der Abseitsstellung erfolgte, hätte er wohl auf Freistoß entschieden. Aber das ist natürlich nur Spekulation.
Allerdings steht in den Regeln tatsächlich nichts davon, dass bereits die Absicht den Ball regelwidrig mit der Hand zu spielen eine Ermahnung oder gar eine Gelbe Karte zur Folge hat. Einen Ball mit der Hand spielen zu wollen ist nicht verboten, sondern dies zu tun. Dabei unterscheidet sich die Regel etwa vom "groben Spiel", wo auch die Absicht oder die Billigung, einen Gegenspieler zu verletzen, mit Ermahnung oder Verwarnung und Freistoß für die gegnerische Mannschaft geahndet werden kann.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln