Öhm, nein.
Aber, die Juristen wissen es genauer, es wird unterschieden zwischen Handlungen im Affekt und geplanten Handlungen.
Es werden Begleitumstände wie Trunkenheit, Drogengebrauch, emotionaler Zustand usw usf. berücksichtigt.
Aber die Auge um Auge, Zahn um Zahn Mentalität hier ist ja nichts Neues.