Dresden-Fan wegen Nötigung verurteilt
Schal-Klau ist kein Raub
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http://www.op-online.de/sport/kickers-offenbach/gericht-schal-noetigung-fan-fussball-kickers-1496108.htmlOffenbach (tk) - Höchstrichterliche Rechtsprechung hat einen Fan von Dynamo Dresden davor bewahrt, als Räuber verurteilt zu werden. Dass er beim Spiel in Offenbach am 14. Mai einem Kickers-Fan den Vereinsschal vom Hals gerissen hat, gilt dem Offenbacher Schöffengericht als strafbare Nötigung.
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Dem 22-jährigen Student der Volkswirtschaft brummte Richter Manfred Beck drei Jahre auf Bewährung auf, zudem muss er 250 Euro an sein Opfer zahlen, das gestürzt war und sich verletzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Raub aus. Doch wies das Gericht darauf hin, dass laut neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Gewaltverbrechen in solchen Fällen nicht angenommen werden darf: Kürzlich war ein Hells Angel glimpflich davon gekommen, nachdem er einem Mitglied einer rivalisierenden Motorradgang die „Kutte“ weggenommen hatte, um sie zwecks Demütigung der Gegner zu verbrennen. Der Rocker habe nämlich, so die Justiz, „mit der Wegnahme keine Vermögensverschiebung zu seinen Gunsten angestrebt“. Und was auf ihn zutrifft, gilt auch für Fußball-Hooligans: Weil das Opfer „die Wegnahme und zur Schaustellung oder Verbrennung als Übel dulden müsse“, liege strafbare Nötigung vor.
Im konkreten Offenbacher Fall gestaltete sich die Beweisaufnahme schwierig. Der seinen Schal los gewordene Kickers-Fan gab an, ihm seien junge Männer vor dem Stadion entgegengekommen, hätten eine Art Tunnel gebildet und ihm das einmal um den Hals geschlagene Fan-Utensil abgenommen.
Die Polizei nahm die beiden Dresdner fest. Doch konnte der OFC-Anhänger bei einer Gegenüberstellung nicht denjenigen identifizieren, der tatsächlich zugegriffen hatte. Vor Gericht gab nun der damals ebenfalls festgenommene - aber in diesem Verfahren nicht angeklagte - Freund des Angeklagten an, er sei es gewesen. Er wolle nicht, dass sein Kumpel für eine Tat bestraft werde, die er nicht begangen habe.
Da das Gericht nicht klären konnte, welcher Dresdner der eigentliche Täter war, verwarnte es den Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener Nötigung. Er habe zwar den Schal nicht direkt weggenommen, sich aber mit seinem Freund dazu verabredet. Denn anders, so Richter Manfred Beck, lasse sich die „Tunnelbildung“ nicht erklären. So setzte er die Bewährungszeit von drei Jahren fest. Sollte der Student nochmals eine Straftat begehen, werden 600 Euro fällig für den Schal-Klau vom 14. Mai - plus die weitere Strafe für die neue Tat.