Es ist RWE nicht gelungen, die Bedingungen des DFB für die Regionalliga-Lizenzerteilung zu erfüllen. Es fehlte letztlich ein Betrag in Höhe von ca. 2,2 Mio. EUR.
Da die hinterlegte Bürgschaft dem Verein gem. der gerichtlich bestätigten Entscheidung des DFB vom vergangenen Mittwoch, 2. Juni, seit dem 29. Mai 2010 nicht zur Begleichung von bestehenden Verbindlichkeiten zur Verfügung steht, ist der Verein überschuldet.
Der Vorstand ist daher verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen, und würde sich ansonsten gem. § 42 Absatz 2 BGB schadensersatzpflichtig machen. Der Vorstand ist dieser Verpflichtung soeben nachgekommen und hat Insolvenz wegen Überschuldung beim Amtsgericht Essen beantragt.
Essen, den 4. Juni 2010
Uwe Pietsch Klaus Grewer Dr. Thomas Hermes
Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
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