Teilausschluss und Strafe für Köln
Erstliga-Absteiger 1. FC Köln muss in seinem ersten Saisonheimspiel in der Zweite Liga am 10. August gegen den SV Sandhausen auf einen Teil seines Publikums verzichten.
Der Verein darf nur 22.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Darüber hinaus muss Köln eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro zahlen und weitere 40.000 Euro für Sozialprojekte zur Gewaltprävention aufwenden.
Dieses Urteil sprach das Sportgericht das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Mittwoch und ahndete damit das Fehlverhalten Kölner Fans im letzten Bundesliga-Saisonheimspiel gegen Bayern München und nicht ausreichenden Ordnungsdienst des Klubs.
Der FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.
Kurz vor Abpfiff des Bundesliga-Heimspiels gegen den Bayern am 5. Mai hatten Kölner Zuschauer eine große Menge an Rauchpulver gezündet und damit den kompletten Block in eine schwarze Rauchwolke gehüllt.
Nach Spielschluss waren eine Gruppe von Kölner Anhängern über die Zäune in den Stadioninnenraum geklettert.
Zunächst hatte das Sportgericht geurteilt, dass sogar nur 15.000 Karten an eigene Anhänger verkauft werden dürften. Die Geldbuße sollte zunächst 50.000 Euro betragen. Daraufhin hatte der erste Bundesliga-Meister Einspruch eingelegt.
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