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Kein Lizenz für Wilhelmshaven
Reggaeboy:
DFB gegen SV Wilhelmshaven "Unglaublich, ja unfassbar"
Die Saga geht weiter: Der Bundesgerichtshof hatte dem SV Wilhelmshaven Recht gegeben. Der DFB aber will den Verein nicht wieder in die Regionalliga eingliedern. Der Klub ist empört.
Wenn es nach dem DFB geht, wird der SV Wilhelmshaven nicht in die Regionalliga Nord eingegliedert. Dabei hatte der Bundesgerichtshof im September entschieden, dass der Zwangsabstieg des Vereins unrechtmäßig war. "Eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord kann es nicht geben. Die Entscheidung über den Zwangsabstieg war nicht ursächlich für den Abstieg, denn der Verein ist bereits alleine aus sportlichen Gründen abgestiegen", sagte Heiko Petersen als Vorsitzender des Verbandsgerichts des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV).
2012 hatte die Fifa den Zwangsabstieg gegen den damaligen Regionalligaverein verhängt, weil der Klub sich jahrelang weigerte, Ausbildungsentschädigungen an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Diverse Sportgerichtsinstanzen bis hin zum internationalen Sportgerichtshof Cas hatten den Verbänden gegen den SVW Recht gegeben. Der BGH entschied anders. Dabei bewerteten die Bundesrichter nicht die Rechtmäßigkeit der Ablöseforderungen, sondern die Wirksamkeit der Fifa-Disziplinarmaßnahmen für den Verein, der gar nicht Mitglied des DFB, sondern nur des Norddeutschen Fußball-Verbands ist.
Der Standpunkt des DFB fußt nach einer ausführlichen Darlegung darauf, dass der SVW ja sportlich abgestiegen sei, was nach Auffassung des Verbands offenbar das Urteil des Zwangsabstiegs nachträglich irrelevant macht. Damit will der DFB offenbar vor allem Schadenersatzansprüchen des Vereins entgegentreten.
Neben der Wiedereingliederung in die vierthöchste deutsche Spielklasse besteht der Verein nämlich auch auf Ersatz für den entstandenen finanziellen Schaden. Der SVW bezeichnete die DFB-Position in einer ersten Stellungnahme als "unglaublich, ja unfassbar".
http://www.spiegel.de/sport/fussball/dfb-lehnt-rueckkehr-des-sv-wilhelmshaven-in-regionalliga-ab-a-1126235.html
Schröder:
Naja, mal sehen was es denen bringt. Die Rechtmäßigkeit der Ausbildungsentschädigung wurde ja nicht angezweifelt vom Gericht. Wenn sie also tatsächlich einen Schadenersatz zugesprochen bekommen, können sie den gleich mal nach Argentinien weiterleiten. Ansonsten stehen sie nach der Anpassung der NFV-Satzung vor dem gleichen Dilemma, denn dann können sie dem neuerlichen Zwangsabstieg nicht mehr von der Schippe springen.
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