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AutorThema: Wegweisendes Urteil?  (Gelesen 1283 mal)

Offline grieche

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #15 am: 16. September 2009, 18:00:43 »
Ich finde das Urteil auch in Ordnung. Aber hat nicht Köln schon einmal Bierbecherwerfern die DFB Strafe aufgedrückt?

Bzw es ist ja keine Strafe sondern Schadenersatz den die Blauen hier fordern.
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Offline eagle loather

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #16 am: 16. September 2009, 19:22:52 »
ich halte das für unverhältnismäßig
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Offline Matti

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #17 am: 16. September 2009, 20:11:31 »
ich halte das für unverhältnismäßig
inwiefern?

Er hat dem Verein einen Schaden zugefügt und für den ist er nun haftbar gemacht worden. Ganz normaler Schadenersatz.
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Offline Meiko

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #18 am: 16. September 2009, 20:58:20 »
ich finde die 8 monate auf bewährung einen absoluten hammer.
zum vergleich: der ordner der damals beim spiel FCS-Hansa auf fans (u. a. mich) einprügelte und auf am boden liegende zuschauer eintrat, bekam trotz zahlreicher vorstrafen ebenfalls 8 monate auf bewährung.

Offline grieche

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #19 am: 16. September 2009, 21:42:05 »
ich finde die 8 monate auf bewährung einen absoluten hammer.
zum vergleich: der ordner der damals beim spiel FCS-Hansa auf fans (u. a. mich) einprügelte und auf am boden liegende zuschauer eintrat, bekam trotz zahlreicher vorstrafen ebenfalls 8 monate auf bewährung.

Ich meine mich zu erinnern das berichtet wurde das der Becherwerfer ebenfalls schon bekannt sei...
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Offline Ente

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #20 am: 16. September 2009, 22:46:41 »
Ich pack das mal hier mit rein!

Eine kleine Sensation? Prügelnde POL muss zahlen

RSH
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Offline eagle loather

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #21 am: 16. September 2009, 23:12:10 »
ich halte das für unverhältnismäßig
inwiefern?

Er hat dem Verein einen Schaden zugefügt und für den ist er nun haftbar gemacht worden. Ganz normaler Schadenersatz.
wir sprechen hier über einen Plastikbecher.....
8 Monate auf Bewährung.... was wäre gewesen wenn er ein altes Brötchen geworfen hätte??? Lebenslänglich????
die 13500 € sind meiner Meinung nach auch überzogen..... auch schon als Strafe gegen die Stukkis.... der DFB bauscht mit solchen Strafen meiner Meinung nach Lapalien erst richtig auf.....
ich möchte nicht wissen wieviel die jetzt über den Werfer herziehen auch schon mal nen Becher geworfen haben????? Da kann man von Glück reden das man  den Schiri nie getroffen hat......

Wenn ich bedenke das vor 10 Jahren Bierduschen und Becherwürfe an der Tagesordnung waren.....
da habe halt echte Männer diesen Sport ausgeübt und die Spiele wurden anscheinend auch noch von echten Männen geleitet..... schöne bunte ranissimo Welt  [blin]
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Offline Monika

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #22 am: 16. September 2009, 23:16:07 »
Passt auch hier rein
Die Schweiz machts anders [vogeel]

Offline eagle loather

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #23 am: 16. September 2009, 23:25:30 »
wir reden hier immer noch über Plastikbecher????  [lachgrün] was sind das für Kerle die von nem Plastikbecher umgehauen werden
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Offline Ente

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #24 am: 17. September 2009, 14:10:03 »
wir reden hier immer noch über Plastikbecher????  [lachgrün] was sind das für Kerle die von nem Plastikbecher umgehauen werden

zumal in Luzern der Becherwurf keine ernsthaften Schäden verursacht hat. Es war ein normaler weicher Becher. Enzo Ruiz ist umgefallen, als hätte er einen Stein vor den Kopf bekommen. Anschliessend hat man ihn ins Spital gebracht und es bestand der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung  [vogeel] was ein weicher Becher doch so alles verursachen kann  [rotei] die ganze Geschichte war mehr als lachhaft
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Offline Matti

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #25 am: 17. September 2009, 15:16:58 »
ich halte das für unverhältnismäßig
inwiefern?

Er hat dem Verein einen Schaden zugefügt und für den ist er nun haftbar gemacht worden. Ganz normaler Schadenersatz.
wir sprechen hier über einen Plastikbecher.....
8 Monate auf Bewährung.... was wäre gewesen wenn er ein altes Brötchen geworfen hätte??? Lebenslänglich????
Momentemal, hier liegen drei versch. Konflikte beisammen.

1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.

Punkt 1 muss ohnehin klar hinterfragt werden
Punkt 2 gehe ich mit Bewährung wegen eines Bechers völlig übertrieben
Punkt 3 völlig korrekt, Ist zwar eine Folge des fragwürdigen Punkt 1, aber in dem Fall erstmal völlig uninteressant. Der Verein hatte den finanz. Schaden und der Täter gefunden.
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Offline Imho

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #26 am: 17. September 2009, 15:32:46 »
1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.

Nein, weil Punkt 3 - zivilrechtliche Schadensersatzansprüche - eine Folge von Punkt 1 sind. Wenn der DFB keine unverhältnismäßigen Strafen an die Vereine verhängen würde (Geisterspiele, Geldstrafen) wäre auch kein Bedarf nach zivilrechtlicher Verfolgung von Zuschauern da. In dem Moment, wo es um vier- bis fünfstellige Summen (vom DFB beschlossenem Schaden für den Verein) geht, tut's aber den meisten Vereinen schon richtig weh.

Unterm strich bleibt für mich: Strafrechtlich ist das Urteil der berühmte Schuss mit der Kanone auf den Spatz und DFB-rechtlich standartmäßig völlig überzogen. Die zivilrechtliche Verfolgung ist eine Folge der üblichen DFB-Idiotie. Herzlichen Glückwunsch.
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Offline Matti

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #27 am: 17. September 2009, 15:46:06 »
1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.

Nein, weil Punkt 3 - zivilrechtliche Schadensersatzansprüche - eine Folge von Punkt 1 sind. Wenn der DFB keine unverhältnismäßigen Strafen an die Vereine verhängen würde (Geisterspiele, Geldstrafen) wäre auch kein Bedarf nach zivilrechtlicher Verfolgung von Zuschauern da.
Da drehen wir uns im Kreis. Auch wenn die Strafen kleiner wären müssten die Vereine sie zivilrechtlich einklagen. Solche Sachen sind schon lange fällig. Und es ist egal wie hoch die Strafen sind, auch wenn es nur 500,- sind.

Ich sagte ja schon zu Punkt 1, dass der Katalog der verbände zu prüfen ist. Das spielt aber für die Zivilrechtssache keine Rolle bzw. sollte und darf es nicht. Das verlange ich auch als Mitglied des Vereins von meinem Vorstand/Präsidium, das für die Gelder meines Vereins verantwortlich ist.
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Offline Imho

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Antw:Wegweisendes Urteil?
« Antwort #28 am: 17. September 2009, 16:24:08 »
Da drehen wir uns im Kreis. Auch wenn die Strafen kleiner wären müssten die Vereine sie zivilrechtlich einklagen. Solche Sachen sind schon lange fällig. Und es ist egal wie hoch die Strafen sind, auch wenn es nur 500,- sind.

Nicht wenn wir die Verhältnismäßigkeit von Strafen diskutieren.

Wenn für diesen Vorfall jetzt 500,- € Strafe verhängt worden wären, hätte keiner Probleme dabei, wenn sich die Kickers diesen Shcaden vom Verursacher wiederholen würden. Dem bösen Becherwerfer täte dieses Geld zwar weh, aber bringt ihn wahrscheinlich nicht in Richtung Zahlungsunfähigkeit, wie es eine fünfstellige Summe aus DFB-Strafe/Geisterspiel/Anwaltskosten/etc. tun. Das wär ein angemessener Denkzettel gewesen, dafür dass die Sicherheit einzelner durch nen bösen Plastebecherwurf ja nun nicht wirklich gefährdet wurde.

Das bestärkt ja nur die Theorie, dass der DFB mit solchen unverhältnismäßigen Strafen lediglich nen Keil innerhalb von Fanszenen und zwischen Fans und Vereine treiben möchte. Bei 500,00 € Strafe (so viel gabs vor fünf, sechs Jahren noch für Zündelleien in Halle) riskiert doch kein Verein Streß mit den eigenen Fans. Da wird mal kurz der Finger erhoben, die Fans sammeln ein paar Euro oder machen nen kleinen Arbeitseinsatz und die Sache ist vom Tisch. Wenn aber gleich fünfstellige Summen im Raum stehen wird's gleich weniger entspannt.

Die zivilrechtliche Geschichte ist ein künstlich aufgebauschter, von DFB-"Rechts"sprechung verursachter Mist, den es kaum gäbe, wenn der DFB verhältnismäßig urteilen würde. Als ob ordentliche Gerichte nichts besseres zu tun hätten, als Vereinen, die vorher vom DFB geschröpft wurden, ihre vom DFB verursachten Schäden zu ersetzen. Da es dem DFB auf Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit eh nicht ankommt, ist die Diskussion zwar müßig. Aber trotzdem sollte man - wenn man versucht, Sündenböcke zu finden - vielleicht mal den wirklichen Verursacher solchen Mists in Betracht ziehen. Nicht Fußballfans, die sich einfach nur wie Fußballfans benehmen.
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Offline Tara

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« Antwort #29 am: 17. September 2009, 18:06:35 »
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« Letzte Änderung: 18. September 2009, 15:08:54 von Tara »
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