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AutorThema: Grundsatzurteil zu Regress gegen Fußball Fans  (Gelesen 198 mal)

Offline Tara

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Grundsatzurteil zu Regress gegen Fußball Fans
« am: 22. September 2016, 15:07:26 »
http://m.heute.de/ZDF/zdfportal/xml/object/45331710

Stadion-Krawallmacher haften für Verbandsstrafen

Böllerwerfer und Krawallmacher stören ein Fußballspiel, woraufhin ein Fußballverein eine Verbandsstrafe zahlen muss. Der 1. FC Köln wollte sich das nicht gefallen lassen. Nun hat der Bundesgerichthof entschieden: Die Böllerwerfer haften.
Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion haften für Geldstrafen, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens zahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Clubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen.
1. FC Köln fordert 30.000 Euro
Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein musste 50.000 Euro Strafe zahlen und weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller verletzte sieben Zuschauer auf dem Unterrang. Der FC will von dem Werfer 30.000 Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Köln, das dies zunächst abgelehnt hatte, muss den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden. (Az. VII ZR 14/16)


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Offline Letterman

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Re: Grundsatzurteil zu Regress gegen Fußball Fans
« Antwort #1 am: 26. September 2016, 15:20:50 »
Polizei begrüßt BGH-Urteil zum Fan-Regress und fordert mehr

Fan-Regress: Polizei begrüßt Urteil

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil des Bundesgerichtshof vom vergangenen Donnerstag gelobt, wonach Fußballklubs künftig Fans unter anderem für das Zünden von Knallkörpern in Regress nehmen können.

"Das ist das richtige Signal an rücksichtslos handelnde Fußballfans, endlich mit dem gefährlichen Unfug aufzuhören", erklärte der DpolG-Bundesvorsitzende Ernst G. Walter.

Allerdings wünsche er sich "ein solches Urteil auch gegen gewalttätige Fans, die bei der An- oder Abreise Sachen zerstören oder beschädigen und unbeteiligte Menschen oder Polizeibeamte verletzen", führte Walter aus: "Und ich wünsche mir vor allem ein noch konsequenteres Vorgehen der Vereine gegen solche Straftäter, die derzeit immer noch in die Stadien gelassen werden".

Dabei sieht der er auch die Vereine in der Pflicht: "Stadionverbote müssen sowohl bei Heimspielen als auch bei Auswärtsspielen zu 100 Prozent durchgesetzt, und Zugangskontrollen müssen professioneller durchgeführt werden." Dies könne nur gelingen, wenn das Sicherheitspersonal besser qualifiziert und personell verstärkt werde, so Walter.

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