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AutorThema: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018  (Gelesen 1074 mal)

Offline MundM

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #30 am: 30. Mai 2018, 23:48:19 »
Das der DFB Mannheim nach den Vorfällen nachrücken lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie blöd sind die eigentlich in Krefeld.

Ist sonst nicht immer der Drittligist oben geblieben ? Darmstadt und Paderborn als Beispiel nur genannt.
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Offline AcPauer

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #31 am: 31. Mai 2018, 00:39:55 »
Das der DFB Mannheim nach den Vorfällen nachrücken lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie blöd sind die eigentlich in Krefeld.

Ist sonst nicht immer der Drittligist oben geblieben ? Darmstadt und Paderborn als Beispiel nur genannt.

Das wäre dann Bremen 2. Auch nicht toll. Kann gut sein.
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Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #32 am: 31. Mai 2018, 05:15:06 »
Die Mannschaft aufsteigen lassen und dafür sehr starke Fankontrolle wäre fair für mich.
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Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #33 am: 31. Mai 2018, 05:30:10 »
Das der DFB Mannheim nach den Vorfällen nachrücken lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie blöd sind die eigentlich in Krefeld.

Ist sonst nicht immer der Drittligist oben geblieben ? Darmstadt und Paderborn als Beispiel nur genannt.

Das waren Insolvenz von 60 und OF? Nach dem Spielabbruch ist es ein neues Ereignis und damit egal... die sehen 2:0 verloren und nicht Pyro auf dem Papier. Ist eben juristisch zu bewerten und für mich ein neuer Vorgang.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 05:45:52 von badman »
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Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #34 am: 31. Mai 2018, 06:14:47 »
Bei 60 hat der Scheich Kohle und es einfach verstreichen lassen... OF hat nicht die geforderte Art des Nachweises geliefert... meine ich... hier hat er die Kohle und es einfach versäumt? Da kann man Mannheim keinen Strick drehen. Ich weiß nicht wie reich der Gönner von Mannheim ist... ich kann mir keine Strafe von viel über 20.000 vorstellen, wenn Mannheim alles zahlen kann, sollen sie aufsteigen.
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Offline Renton

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #35 am: 31. Mai 2018, 09:43:26 »
Der Spielabbruch am vergangenen Sonntag und die Nichterteilung der Lizenz an den KFC Uerdingen sind zwei Vorgänge, die grundsätzlich juristisch gesondert zu betrachten sind.

Für den Spielabbruch werden wir zweifelsohne bestraft werden. Eine Geldstrafe wird es auf jeden Fall geben, möglicherweise auch ein Geisterspiel. Aktuell steht sogar ein Punktabzug für die kommende Spielzeit im Raum.

Sollte dem KFC wegen nicht fristgerecht eingereichter Unterlagen jedoch die Lizenz für die 3. Liga verweigert werden, ist der unterlegene Relegationsgegner - also wir - der automatischer Nachrücker. Vorausgesetzt natürlich, dass er selbst alle Auflagen für die 3. Liga erfüllt (was wir nach Stand heute getan haben). So ist es in den Statuten des DFB eindeutig definiert.

Wer mir tatsächlich ein wenig leid tut, ist Viktoria Köln. Denn offenbar hat die im Raum stehende Nichterteilung der Lizenz in Bezug auf den KFC Uerdingen mit einem fehlenden wirtschaftlichen Leistungsnachweis zu tun. Es ist also nicht völlig auszuschließen, dass sich Uerdingen in der Regionalliga eine Mannschaft geleistet hat, die man sich (möglicherweise) nicht hätte leisten können. Immerhin gehen manche Journalisten davon aus, dass Uerdingen über einen Etat von etwa 6,5 Mio. Euro verfügt hat und die Meisterschaft in der Regionalliga West deshalb kein Zufall gewesen ist. Wir hatten übrigens einen Etat von ca. 2,5 Mio. Euro zur Verfügung, was für Regionalligaverhältnisse zwar sehr ordentlich, aber kein Vergleich zu Uerdingen ist. Insofern hätte ich mit Uerdingen auch nur bedingt Mitleid und sähe keinen Grund, warum wir uns dafür schämen sollten, wenn wir an ihrer Stelle nachrücken sollten.

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #36 am: 31. Mai 2018, 10:22:46 »
Das der DFB Mannheim nach den Vorfällen nachrücken lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie blöd sind die eigentlich in Krefeld.

Ist sonst nicht immer der Drittligist oben geblieben ? Darmstadt und Paderborn als Beispiel nur genannt.
In diesen Fällen hat ja ein Drittligist bzw. ein Absteiger aus der 2. Liga keine Lizenz bekommen. Hier geht es um einen Aufsteiger und da ist klar festgelegt, dass der unterlegene Relegationsgegner nachrückt.

In der Tat ärgerlich für Viktoria Köln. Hätte man die Frist für die Einreichung der Unterlagen vor den Termin der Relegation gelegt hätten dann eigentlich sie anstelle von Uerdingen gegen Mannheim antreten dürfen.

Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #37 am: 31. Mai 2018, 11:49:14 »
Das Geld soll aus den Kassen seines Unternehmens stammen, einer russischen IT- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft. Fragt man die DEG-Fans in der Stadt, stellt man fest: Bis heute kennt keiner den neuen Sportsfreund so richtig. Und eigentlich weiß auch keiner so genau, woher sein Geld kommt, eingeschlossen der Klub selbst.

Die Homepage von Energy Consulting ist hinsichtlich der deutschen Dependance, die als Europa-Zentrale fungiert, ziemlich schwammig und nicht auf dem neuesten Stand. Obwohl er mit der Fortuna nicht mehr verbandelt ist, prangt dort etwa das F95-Logo. Und: Die offen einsehbare Bilanz von "Energy Consulting Europe" im Handelsregister zum 31.12.2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 2,6 Millionen Euro aus. Das scheint Ponomarev nicht zu jucken. Wenn er Journalisten empfängt, dann im mondänen Breidenbacher Hof. Das Luxushotel an der Kö gilt als sein zweites Wohnzimmer. Wenn man ihm allerdings schriftlich Fragen zu monetären Zusammenhängen schickt, bleiben diese unbeantwortet.

Rp online

War wohl viel aktiv und auch Sanktionen gegen Russland haben ihm Geldprobleme bereitet, wenn man mal so liest.
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Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #38 am: 31. Mai 2018, 11:57:04 »
So verdiente Bernd Beetz (62), bis Sommer 2012 Coty-Chef, in seinen letzten beiden Dienstjahren insgesamt 44 Millionen Euro.

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So hoch kann die Strafe also gar nicht werden...
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Offline Renton

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #39 am: 31. Mai 2018, 12:17:00 »
Das ist halt der Unterschied zwischen Bernd Beetz und dem windigen Russen der Uerdinger: Bernd Beetz stand mit Fischermütze und einem Becher Bier in der Hand in Duisburg im Waldhof-Block, und Ponomarev droht bei Nichterteilung der Lizenz unverhohlen mit Rückzug. Bernd Beetz ist zwar auch Investor, ihm liegt aber auch etwas am SVW.
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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #41 am: 04. Juni 2018, 17:57:47 »
Uerdingen darf hoch.
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Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #42 am: 04. Juni 2018, 18:06:45 »
Überrascht mich... auch wenn Sanktionen gegen eine Bank skurril sind
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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #43 am: 04. Juni 2018, 20:40:47 »
Klingt komisch. Dann hätte Wilhelmshaven ja damals die Telekom oder den Faxhersteller verantwortlich machen können.

Offline badman

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Re: Relegation Aufstieg 3. Liga 2018
« Antwort #44 am: 05. Juni 2018, 03:57:52 »
Demnach ging die Summe am 29. Mai bereits um 7.50 Uhr auf dem Konto der Hausbank des DFB ein, wurde dort jedoch erst nach Fristablauf auf dem Konto des DFB valutiert. Die Auswertung aller Informationen ergab, dass die Verzögerung der Valutierung ausschließlich auf die geltenden Geschäftsbedingungen zwischen dem DFB und der Commerzbank zurückzuführen ist.

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4. Personenlistungen/Finanzsanktionen
Die EU hat eine Reihe von Sanktionslisten veröffentlicht mit denen die jeweils gelisteten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtung de facto vom Geschäftsleben ausgeschlossen werden. Es handelt sich um Personen, die in der Ukraine, in Russland bzw. auf der Krim/in Sewastopol aktiv sind.
Die EU-Konten dieser Personen werden gesperrt; es ist verboten, diesen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zu Gute kommen zu lassen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot).
Zahlungen an "Seehandelshäfen Krim" für Dienstleistungen (zB Lotsendienste), die an die Häfen "Fischereihafen Kerch", "Handelshafen Yalta", Handelshafen Evpatoria" bzw. durch "Gosgidrografiya" und die Hafenterminal-Zweigstellen der "Seehandelshäfen Krim" erbracht werden, sind durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich: OeNB) genehmigbar.
Die Feststellung eines mittelbaren Bereitstellungsverbotes ist unter Umständen schwierig. Seitens der EU gibt es dazu eine Interpretationshilfe.
Es gilt für gelistete natürliche Personen ein Ein- und Durchreiseverbot in die EU.
Solche Personenlistungen finden sich in der VO 269/2014 idgF, sowie in der VO 208/2014.
(Details siehe unter "Rechtsquellen")
Daneben haben auch die USA und eine Reihe von anderen Staaten Sanktionslisten veröffentlicht.

wko.at



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