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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

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Monika:
BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Karlsruhe (dpa) - Beim Reizthema Stadionverbot für Fußball-Fans will der Bundesgerichtshof in drei Wochen erstmals ein Grundsatzurteil fällen. Am 30. Oktober werde über die Zulässigkeit von Stadionverboten «auf Verdacht» entschieden.
Dies gab das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe bekannt. Geklagt hatte ein Anhänger und Dauerkarteninhaber des FC Bayern München, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs «Schickeria München» in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Die Polizei nahm ihn kurzzeitig in Gewahrsam, er bestritt aber jegliche Beteiligung an der Auseinandersetzung. Trotzdem verhängte der MSV ein gut zweijähriges bundesweites Stadionverbot. Daran hielt der Verein auch fest, nachdem die polizeilichen Ermittlungen «wegen Geringfügigkeit» eingestellt worden waren.

hier geht's weiter

da bin ich mal gespannt



Joe Hill:
Wollte ich auch grad posten, kam vorher auch im Radio. Ich hoffe auf ein richtungsweisendes Urteil!

Mayk:
Das hätte m.E. einen eigenen Thread verdient, ist doch zu befürchten, das es hier unter geht.

Kaleun:
Hast recht, Mayk

Mayk:
Ein Mitglied unseres Fanprojektes hat an der Verhandlung teilgenommen, hier sein Bericht:


--- Zitat ---Da ein Mitarbeiter des Fanprojektes der Verhandlung in Karlsruhe beigewohnt hat und dieses Thema hier nun schon aufgegriffen wurde, werde ich in kurzen Worten den Verhandlungsverlauf darstellen.

Hier noch einmal die Vorgeschichte zur Verhandlung:
http://fanprojekt-rostock.de/index.php?page=aktuelles&detail=47

1.Der Vorsitzende Richter verliest den Sachverhalt und erläutert anschließend die Auffassung des Gerichtes.

2. Der Anwalt des Klägers hält sein Plädoyer. (Der Kläger ist Anhänger des FC Bayern München.)

3. Der Anwalt der Beklagten hält sein Plädoyer. (Die Beklagte ist der MSV Duisburg)

Die Schwerpunkte der Klage sind im Wesentlichen drei Punkte:

1. Vertragsrecht
Dem Kläger wurde aufgrund des bundesweiten Stadionverbotes die Dauerkarte und die Mitgliedschaft vom FC Bayern München gekündigt.

2. Anhörung - Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Dem Kläger wurde erst nach Erteilung des bundesweiten Stadionverbotes die Möglichkeit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 153 StPO) wurde das Stadionverbot nicht aufgehoben.

3. Bundesweites Stadionverbot ohne eine tatrichterlich festgestellte Schuld
Dem Kläger wurde ein bundesweites Stadionverbot erteilt, ohne dass ihm der Tatvorwurf nachgewiesen wurde und im nachhinein auch nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es weniger die Punkte 1 und 2 kritisch bewertet, sondern vielmehr den Punkt 3.

Die Verkündung der Entscheidung wurde auf den 30.Oktober 2009 (9.00Uhr) vertagt.

Hinweis
Dies sind persönliche Beobachtungen von einem Nicht-Juristen. Daher kann an dieser Stelle keine Bewertung stattfinden.

Nico
Fanprojekt Rostock
--- Ende Zitat ---

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