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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Matti:
--- Zitat von: Mayk am 10. Oktober 2009, 21:12:26 ---
--- Zitat von: Matti am 10. Oktober 2009, 19:05:51 ---
--- Zitat von: Mayk am 10. Oktober 2009, 18:56:33 ---
--- Zitat von: Matti am 10. Oktober 2009, 18:44:42 ---Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.
--- Ende Zitat ---
Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. [noplan]
--- Ende Zitat ---
Gut, Dk hatte ich jetzt mal (aus Versehen) außen vor gelassen. Die bringt natürlich eine gewisse vertragliche Komponente mit rein.
Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten. [dummdidum]
--- Ende Zitat ---
Nunja, was ändert sich, wenn ich am Kassenhäuschen eine Karte für 1 Spiel kaufe an der Vertragssituation?!
--- Ende Zitat ---
naja bei einer Karte ist die Rückabwicklung wesentlich einfacher. Zumal ich das SV in der Regel vor einem Spielbesuch bekomme. Wenn ich dann doch noch eine karte kaufe, ja........
@Imho
In der Tat ein Problem, v.a. wenn man es vorher so publiziert. Sonst ist es Wurscht, warum mich auch ein anderer Verein nicht reinläßt, außer Diskriminierung etc.. Leider traut/will sich kein Verein gegen diesen Automatismus vorzugehen bzw. anderweitig zu handeln.
ranch:
Dieses Urteil nenne ich mal ein Brett.
Bundesweites SV auf Verdacht, eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht. [darunter]
galle:
Unglaublich [darunter]
Irgendwann haben die ihr Tennispublikum und wir alle können uns anderen Dingen widmen.
Matti:
Ich wollt es gerade posten. [darunter]
hab noch einen Link zum mdr http://www.mdr.de/sport/6817145.html
Ich mein grundsätzlich ist das mit dem Hausrecht ja ok, aber hier gilt das ja immer gleich für alle Stadien und nicht nur für ein Spiel. Zwar können sich auch die anderen auf Hausrecht berufen, aber deren Grund ist wohl kaum glaubhaft, wenngleich sie rechtlich keinen brauchen.
ranch:
Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
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