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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Matti:
--- Zitat von: ranch am 30. Oktober 2009, 10:58:04 ---Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
--- Ende Zitat ---
Dann sorg halt dafür, dass die Rechtslage geändert wird und das Hausrecht abgeschafft wird. Außerdem hab ich doch gesagt, dass es hier kein Weg gibt, zwischen normalen hausrecht und völlig überzogenem mehrjährigen bundesweiten SV gibt. Erst recht, wenn es nur um Verdacht geht.
ranch:
--- Zitat von: Matti am 30. Oktober 2009, 11:11:04 ---
--- Zitat von: ranch am 30. Oktober 2009, 10:58:04 ---Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
--- Ende Zitat ---
Dann sorg halt dafür, dass die Rechtslage geändert wird und das Hausrecht abgeschafft wird. Außerdem hab ich doch gesagt, dass es hier kein Weg gibt, zwischen normalen hausrecht und völlig überzogenem mehrjährigen bundesweiten SV gibt. Erst recht, wenn es nur um Verdacht geht.
--- Ende Zitat ---
Sorry, Matti, hat doch nichts mit dir zu tun. Bin nur sauer über dieses unfassbar dreiste Urteil, das dem Rechtsempfinden diametral widerspricht.
Aus dem Eintracht-Forum (schrieb ein Anwalt)
--- Zitat ---Das Problem ist das Ermittlungsverfahren. Ein einfacher Anfangsverdacht reicht um ein bundesweites SV verpasst zu kommen.
Das geht leider sehr schnell. Getreu dem Motto, mitgegangen mitgehangen. Das reicht schon wenn man im falschen Bus sitzt.
Ich bekomme nach fast jedem Auswärtsspiel, 1-2 Verfahren auf den Tisch. Manchmal berechtigt , manchmal aber auch nicht.
In den Verhandlungen mit der STA kann man vieles im Vorfeld abbiegen. Viele Verfahren werden eingestellt, da sich der Sachverhalt häufig nicht richtig aufklären läßt.
Das Problem ist, das man eine Einstellung nach 170 II StPo benötigt um ein SV zu knacken. Das kostet den Staat aber Geld, da auch die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse getragen werden müssen.
Das wird von der STA in diesen Fällen nur ungern gemacht.
Angeboten wird meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.
Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.
Das Problem ist, dass das SV in diesem Falle bestehen bleibt.
Shit happens.
Kommt es erst mal zum Prozeß muß man schon sehr viel Glück haben,um einen Freispruch zu erzielen.
Es ist richtig shice. Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.
--- Ende Zitat ---
grieche:
--- Zitat von: ranch am 30. Oktober 2009, 11:17:37 ---
Aus dem Eintracht-Forum (schrieb ein Anwalt)
--- Zitat ---...Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das ist mein Hauptkritikpunkt an der ganzen Vergabepraxis der SV!
Hier findet eine "Private Justiz" statt, Ankläger, Richter, Henker alles in einer Person bzw Institution, nämlich die Polizei!
Unliebsame Fans können durch Einleiten eines Verfahrens somit ganz einfach ein SV bekommen, wurde anscheinend auch schon so gemacht!
Matti:
--- Zitat von: ranch am 30. Oktober 2009, 11:17:37 ---Bin nur sauer über dieses unfassbar dreiste Urteil, das dem Rechtsempfinden diametral widerspricht.
--- Ende Zitat ---
Mich kotzt es ja auch an. Es ist aber wohl schwierig einen Mittelweg zu finden. Mich kotzt es an, dass solch weitreichenden Folgen einfach so durch das hausrecht gedeckt sind. Grundsätzlich find ich das Hausrecht gut und richtig. Aber die Sachen die ich oben schon schrieb, können die (Vereine und v.a. DFBinkl. dessen Druck auf die kleineres Vereine) so einen scheiß machen und haben es jetzt auch noch schwarz auf weiß.
rho:
Meine jur. Karriere liegt zwar seit einiger Zeit auf Eis, die Begründung klingt jedoch für mich haarsträubend und nach Sippenhaft("du warst in der Nähe!") und nach Galileo("schwör ab, du Ketzer!") und nach einem Fallbeispiel für die StPO-Vorlesung("eingestellt ist nicht gleich eingestellt"). Fragwürdig, aber nachvollziehbar. Nich gleich meckern: Juristen können so gut wie alles nachvollziehen.
Die erste Frage, die sich ein Richter stellt, wenn er ein Verfahren auf den Tisch bekommt, lautet "Warum ich?". Demgemäß wird er verhindern wollen, fürderhin mit solcherlei "Mist" belästigt zu werden. Daher auch ein solches Urteil, das den status quo unberührt lässt. Motiviertere und sensiblere Richter hätten womöglich anders entschieden. [noplan]
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