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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Reggaeboy:
Auch für mich ist diese Entscheidung einfach nur ein Unding. Das passt dann in die Ecke "präventive Vorsichtsmaßnahme", mit der uns schon seit geraumer Zeit auch ein gewisser Schäuble 2.0 dauerkontorllieren und unsere Freiheitsrechte einschränken will. Vor allem geht es nicht an, wie hier schon geschrieben, dass 1 Verein von seinem Hausrecht Gebrauch macht und der Betroffene dann in 55 oder 109 weiteren Stadien ebenfalls ausgeschlossen bleibt. Es kann doch nicht sein, dass in einer Demokratie ein Verdacht reicht, um jemanden abzustrafen. Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach muss die Straftat nachgewiesen werden. Und wie heißt es so schön: In dubio pro reo - und dies gilt selbst für einen bereits Angeklagten (Ein Verdächtiger ist ja schließlich sogar eine juristische Stufe niedriger). Unglaublich, was hier vom BGH und DFB-Konsorten abgezogen wird. [darunter]
Old HFC:
Ein unglaubliches Urteil, das mein Rechtsempfinden massiv ins Wanken bringt.
Imho:
Abgesehen davon, ob es sinnvoll ist, das Hausrecht eines Kneipers mit dem Hausrecht eines Vereins für so ne öffentliche Veranstaltung wie ein Fußballspiel zu vergleichen: ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, warum Vereine bundesweite Stadionverbote mit dem Hausrecht begründen können. Wenn Bayern München manche Leute nicht bei sich im Kaiserklo haben möchte, ist das immer noch Scheiße (wenn nur ein Verdacht vorliegt) aber dann könnte man das zähneknirrschend hinnehmen (es sei denn man ist Bayern-Fan). Aber dass der FCB dann auch noch für zig andere Stadien ein Hausrecht ausüben darf, welches er eigentlich garnicht hat, will mir nicht in den Kopf. [noplan]
Matti:
@Imho
Das mein ich ja. Aber dies kam vom DFB oder? Oder haben sich das die Vereine ausgedacht, dass ein SV gleich bundesweit geht?
ranch:
Schön das Rechtsprinzip umgekehrt: Man muss jetzt seine Unschuld nachweisen.
Da hat er hier noch Glück gehabt.
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