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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

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foerdi:
Rechtsstaat [lachgrün] [lachgrün] [lachgrün]

Imho:

--- Zitat von: Matti am 30. Oktober 2009, 12:35:58 ---@Imho
Das mein ich ja. Aber dies kam vom DFB oder? Oder haben sich das die Vereine ausgedacht, dass ein SV gleich bundesweit geht?

--- Ende Zitat ---

Spielt eigentlich keine Rolle, wer sich das ausgedacht hat. Weil die Vereine ja die Verbote aussprechen - auch die bundesweiten...

Matti:
Ich mein, hätten die Vereine, falls mal einer mit Verstand verantwortlich ist, überhaupt die Möglichkeit nur ein eigenes SV zu verhängen? das würde doch quasi nur unter der Hand gehen, oder? Also

franconia:

--- Zitat von: Matti am 30. Oktober 2009, 12:54:38 ---Ich mein, hätten die Vereine, falls mal einer mit Verstand verantwortlich ist, überhaupt die Möglichkeit nur ein eigenes SV zu verhängen? das würde doch quasi nur unter der Hand gehen, oder? Also

--- Ende Zitat ---

sagen wir umgedreht
der verein spricht ja nur hausverbot für sein stadion aus und die restlichen Vereinen setzen das einfach auf sich um

es könnten also jeder zeit die anderen vereine sagen, interessiert uns nicht

Monika:
Aus dem heutigen Urteil:

Mit Schreiben vom 18. April 2006 sprach die Beklagte gegenüber dem Kläger ein bis zum 30. Juni 2008 befristetes Betretungsverbot für die MSV-Arena und sämtliche Fußballveranstaltungsstätten in Deutschland (bundesweites Stadionverbot) für nationale und internationale Fußballveranstaltungen von Vereinen bzw. Tochtergesellschaften der Fußballbundesligen und der Fußballregionalligen sowie des Deutschen Fußballbundes (DFB) aus. Sie stützte sich dabei auf die von ihr im Lizenzierungsverfahren anerkannten "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB
das komplette Urteil

Ich finde, dieses Urteil dreht unseren Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung um. Vielleicht versteh ich's aber nur nicht [noplan]

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