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Bewährungsstrafe für BVB-Fan
Monika:
--- Zitat von: Matti am 27. Oktober 2009, 20:23:08 ---
--- Zitat von: keine Ahnung am 27. Oktober 2009, 19:40:55 ---Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]
--- Ende Zitat ---
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.
--- Ende Zitat ---
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
Einen Schal vom Gegner als Trophäe mitzubringen war zu meiner Zeit keine Seltenheit und im Lauf der Saison hat sich das meistens ausgeglichen. Das haben Fans unter sich ausgemacht ohne die Polizei und Gerichte zu beschäftigen. Ich warte auf den Tag, an dem man ohne Fahne und Schal ins Stadion gehen muss, um solchen "Vergehen" vorzubeugen.
grieche:
--- Zitat von: keine Ahnung am 27. Oktober 2009, 20:48:47 ---...
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
Einen Schal vom Gegner als Trophäe mitzubringen war zu meiner Zeit keine Seltenheit und im Lauf der Saison hat sich das meistens ausgeglichen. Das haben Fans unter sich ausgemacht ohne die Polizei und Gerichte zu beschäftigen. Ich warte auf den Tag, an dem man ohne Fahne und Schal ins Stadion gehen muss, um solchen "Vergehen" vorzubeugen.
--- Ende Zitat ---
Ich liebe unsere Presse!
Leider steht nirgendwo ob der Täter eine Vorgeschichte hat, andererseits ist es wohl Raub und es wird doch in vielen Fällen gefordert das Strafrecht entsprechend anzuwenden.
Kann natürlich sein das die schwere Jugend bei einem Schaldieb nicht so stark ins Gewicht fällt wie bei einem Kinderschänder... [schweigg]
galle:
--- Zitat von: Letterman am 27. Oktober 2009, 17:58:52 ---Bewährungsstrafe für BVB-Fan
Der Diebstahl eines Fanschals von Schalke 04 hat einem Anhänger von Borussia Dortmund eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug seiner Dauerkarte eingebracht.
--- Ende Zitat ---
Wieder mit einer Kanone auf einen Spatzen geschossen [kopfklatdsch]
Matti:
--- Zitat von: keine Ahnung am 27. Oktober 2009, 20:48:47 ---
--- Zitat von: Matti am 27. Oktober 2009, 20:23:08 ---
--- Zitat von: keine Ahnung am 27. Oktober 2009, 19:40:55 ---Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]
--- Ende Zitat ---
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.
--- Ende Zitat ---
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
--- Ende Zitat ---
Ähm, Haaaallo?
Hier geht es im Gegensatz zu dem Artikel und wie von grieche schon bemerkt, wohl eher um RAUB!!. [modz]
Was geraubt wurde, ist da eher egal. Zudem fließt in das Urteil möglw. auch noch die eine oder andere persönliche Vorgeschichte mit ein.
grieche:
§ 249 StGB(Raub)
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Quelle: http://dejure.org/
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