Fussballstammtisch
Fussballstammtisch => Fußball allgemein => Thema gestartet von: Matti am 20. Juni 2010, 10:54:33
-
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Dresden unter Vorsitz von Joachim Kubista hat den 28-jährigen gelernten Gärtner Jens G. wegen besonders schweren Raub zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte nach dem Heimspiel von Dynamo Dresden gegen Erzgebirge Aue am 22. August 2009 am Hauptbahnhof einem Fan aus dem Erzgebirge den Schal entrissen. Jens G. muss als Bewährungsauflage 2000 Euro an das Opfer zahlen. .........
http://www.dnn-online.de/dresden/citynews/28-jaehriger-dresdner-muss-fuer-fanschal-raub-fast-ins-gefaengnis/r-citynews-a-3954.html (http://www.dnn-online.de/dresden/citynews/28-jaehriger-dresdner-muss-fuer-fanschal-raub-fast-ins-gefaengnis/r-citynews-a-3954.html)
-
So ein Unfug Matti, dafür zu applaudieren.. Das sind Urteile weit ab von jeglicher Realität! Abgesehen von der Flasche (was ich persönlich nicht glaube!!!!!) - was ist passiert? Was hat der Täter gemacht? Straftat ja!
Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal? 10 Monate Gefängnis auf Bewährung + Gerichts- und Anwaltskosten exklusive 2000 EUR an das Opfer?
100 Sozialstunden hätten es auch getan!!!!!!!!!!
Das sind Urteile um der aktiven Fanszene eines auszuwischen. Exempel statuieren und gut ist!
Ein Kumpel von mir wurde wegen NICHTS (!) für 6 Monate auf Bewährung verurteilt + 2000 EUR Strafe... Angeblich Schalraub, nur Scheiße das er es nicht war sondern ein anderer... Es wurde kein Schal bei ihm gefunden...
-
Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal?
dies wurde doch berücksichtigt
Glück für Jens G.: Die Kammer nahm wegen des geringen Werts der Beute einen minderschweren Fall des schweren Raubes an. Dadurch betrug die Mindeststrafe nicht fünf Jahre Haft,....
Ansonsten kennt der Tatbestand Raub/schwerer Raub keine Höhe des Raubgutes!
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub (http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub)
§249 wäre "normaler" Raub
-
Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal?
dies wurde doch berücksichtigt
Glück für Jens G.: Die Kammer nahm wegen des geringen Werts der Beute einen minderschweren Fall des schweren Raubes an. Dadurch betrug die Mindeststrafe nicht fünf Jahre Haft,....
Ansonsten kennt der Tatbestand Raub/schwerer Raub keine Höhe des Raubgutes!
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub (http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub)
§249 wäre "normaler" Raub
Genau, geh mal in einen Laden klau etwas für 10 Eur - lass dich erwischen und warte ab was passiert. Soviel zum Thema es gibt keine Unterschiede... Kannst mir sagen was du willst, 10 Monate Knast + mindestens 3000 EUR Strafe?! Hallo? Soviel bekommt sonst keine Sau für weitaus schwerwiegendere Delikte.
Die überharten Urteile dienen nur zur Abschreckung, mit der Realität hat das nichts zu tun.
-
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!
Geh mal ne Bank ausrauben, und geh ohne Geld wieder raus, lass dich schnappen und schau dir dann mal dein Urteil an.
-
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!
Geh mal ne Bank ausrauben, und geh ohne Geld wieder raus, lass dich schnappen und schau dir dann mal dein Urteil an.
bin kein jurist ;)
-
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!
Genau da liegt der Unterschied.
-
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.
Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.
Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....
-
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.
Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.
Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....
Spielt das eine Rolle, dass der Autofahrer Hartz IV-Empfänger ist?
-
Die Vergleiche zwischen den Strafen für verschiedene Straftatsbestände können wir hier ewig fortführen. Vergewaltigung, Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Kindesmissbrauch etc..
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
-
Eben, der Tatbestand ist erfüllt, weiterhin ist er mit einem Stadionverbot belegt und somit zum wiederholten Mal negativ aufgefallen was sich wohl im Strafmaß auch noch ausgewirkt hat.
@ranch: Nein, es macht überhaupt keinen Unterschied. Es ist jeder ein Arschloch, der ohne Lappen fährt, seine Tickets nicht bezahlt und jmd tot fährt. Warum da allerdings nur 6 Monate auf Bewährung raus kamen würde mich mal interessieren.
-
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...
-
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...
[nunja] Wenn ich nein sage und nichts passiert ist doch alles in bester Ordnung. Oder?
Und genau so spielt sich das ja immer ab. Man diskutiert kurz und gibt dann freiwillig seinen Schal für einen guten Zweck (z.B. ein Feuer für die verarmten gegnerischen Fans) ab.
Alles in bester Ordnung.
-
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...
Es IST eine Drohung. Und genau deshalb hört da hört der Spaß auf.
Solange das im gegenseitigen Einvernehmen statt findet, ist das völlig ok. Sobald es dies aber nicht mehr tut, halte ich harte Strafen für gerechtfertigt. Es ist halt nicht jeder Ultra und "zieht" irgendwas oder möchte irgend etwas "gezogen" bekommen.
-
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.
Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.
Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....
Spielt das eine Rolle, dass der Autofahrer Hartz IV-Empfänger ist?
Das er keine Strafzettel zahlt wohl auch eher nicht. Die Quelle hört sich sehr nach BLÖD an.
-
Es ist halt nicht jeder Ultra und "zieht" irgendwas oder möchte irgend etwas "gezogen" bekommen.
Das gab es doch schon lange vor Ultra. zum Beispiel beim letzten BuLi-Derby in Darmstadt. Oder die Lilien hatten schon in den frühen 80ern Ultras.
-
Die sind doch alle Ultra. Schon immer...
-
Es ist halt nicht jeder Ultra und "zieht" irgendwas oder möchte irgend etwas "gezogen" bekommen.
Das gab es doch schon lange vor Ultra. zum Beispiel beim letzten BuLi-Derby in Darmstadt. Oder die Lilien hatten schon in den frühen 80ern Ultras.
Das ist allerdings wahr, die Diskussion ist weder neu, noch hat sie ursprünglich etwas mit Ultras zu tun. Eher mit große Gruppe gegen unterlegene Gruppe/Einzelperson.
Unseren Ultras kann man übrigens nur schwer nen Schal klauen, die tragen doch uni Schwarz ohne klassische Fan-Artikel.
-
Es ist halt nicht jeder Ultra und "zieht" irgendwas oder möchte irgend etwas "gezogen" bekommen.
Das gab es doch schon lange vor Ultra. zum Beispiel beim letzten BuLi-Derby in Darmstadt. Oder die Lilien hatten schon in den frühen 80ern Ultras.
Naja, ich verbinde das durchaus mit der heutigen Zeit. Früher war die Wahrscheinlichkeit dafür höher direkt eins gesemmelt zu bekommen. In Frankfurt springt man dazu gerne mal aus Büschen.
-
Natürlich. Im Gegensatz zu den Fans anderer Vereine.
-
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...
Naja, also ich sehe die Bedrohung durch eine abgebrochene Bierflasche und Tritte in den Rücken schon als Raub. Der Räuber hat außerdem nicht "Schal raus" gebrüllt o.ä. sondern dem Opfer den Schal entrissen.
Da gibt es überhaupt kein Diskussionsrahmen.
-
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Rabiate-Dynamo-Dresden-Fans-verurteilt-_arid,106850.html (http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Rabiate-Dynamo-Dresden-Fans-verurteilt-_arid,106850.html)
Fassen wir zusammen... 15 Dynamofans verurteilt weil sie angeblich 3 Reutlinger zusammengenietet haben. Diese wiederum können sich an kaum noch was erinnern. Zum kotzen das auf Grund sowas Rechtsurteile getroffen werden. Als wenn sich 15 Leute, darunter auch Frauen auf 3 Leute stürzen würden und sie im "vorbeirennen" treten...
-
Tja, Schalklau mit Bedrohung und andere kleine Gewaltdelikte sieht eben nicht jeder als Sport. Ich sage es immer wieder, wenn Ultras gegen Ultras Schals zocken oder Zaunfahnen klauen, okay. Aber Normalos werden von den Helden der Stadions nicht außen vorgelassen und genau da liegt das Problem.
-
Tja, Schalklau mit Bedrohung und andere kleine Gewaltdelikte sieht eben nicht jeder als Sport. Ich sage es immer wieder, wenn Ultras gegen Ultras Schals zocken oder Zaunfahnen klauen, okay. Aber Normalos werden von den Helden der Stadions nicht außen vorgelassen und genau da liegt das Problem.
Der Schal- und Fahnenraub hat seinen Ursprung in einer Zeit sehr weit vor den Ultras. Ich weiß ja nicht wie es im Westen war, aber selbst bei meinem Dynamospiel überhaupt wurde ich Zeuge von so einem "Ereignis". Zu DDR-Zeiten solls im übrigen nicht anders gewesen sein.
Spielt keine Rolle ist hier auch nicht das Thema... Fakt ist das 15 Leute verurteilt worden, wegen... Ja wegen was eigentlich? Kannst du mir die Frage beantworten?
-
Ich bin nicht der Richter, aber ohne Tat keine Bestrafung.
-
Ich bin nicht der Richter, aber ohne Tat keine Bestrafung.
Natürlich, in was für einer Welt lebst du eigentlich? In einer wo Mädels die vollkommen fußballfremd sind wöchentlich Fans verprügeln? Was auch immer es lebe die Kollektivstrafe...