Fussballstammtisch
Fussballstammtisch => Fußball allgemein => Thema gestartet von: Saarfranzose am 25. Mai 2012, 12:33:06
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http://sport.t-online.de/hooligans-generalbundesanwalt-range-fordert-fussfesseln-fuer-rowdys/id_56698846/index (http://sport.t-online.de/hooligans-generalbundesanwalt-range-fordert-fussfesseln-fuer-rowdys/id_56698846/index)
fällt mir nichts mehr ein...
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und noch so eine grandiose Idee um die Stadionbesucher vor den bösen Gewalttätern zu schützen
anklicken wundern und ablachen
http://www.express.de/fc-koeln/gegen-bengalo-attacken-eiserner-vorhang-gegen-pyro-fans-,3192,16111826.html (http://www.express.de/fc-koeln/gegen-bengalo-attacken-eiserner-vorhang-gegen-pyro-fans-,3192,16111826.html)
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Verfassungsrechtlich fragwürdig und definitiv nicht in seinem Zuständigkeitsbereich...
Offener Brief der Fananwälte (http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Fussfesseln-fuer-Hooligans&folder=sites&site=news_detail&news_id=5139)
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Ich pack es mal hier rein:
Aktuelle Situation in Fußballdeutschland (http://uf97.de/Infos/Schriften/Aktuelle-Situation_06-2012.pdf)
Ein Statement der UF, das zwar nicht wahnsinnig viel Neues bringt, aber den Irrsinn der letzten Wochen ganz gut zusammenfasst.
Am Ende ein, ähem, Bekenntnis zu Pyro:
Veranstalten die Fans ihr
Feuerwerk, betrachten es die Fußball-Oberen als Bedrohung, da es Ausdruck von
Unkontrollierbarkeit der Fanszenen ist, von Unangepasstheit und Selbstbestimmung. Das
wollen die Machthaber nicht, da wir den Ablauf ihres Spiels stören.
Das tun wir gerne, denn der Fußball gehört uns!
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[hooch] [kladsch]
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Das tun wir gerne, denn der Fußball gehört uns![/i]
[daumihoch]
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Ich packe es mal hier rein
http://www.tagesschau.de/inland/schlaegerei-urteil100.html
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damit schließt sich der Kreis
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-1559808-hooligan-polizei-praeventivgewahrsam-unterbringungsgewahrsam/
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Wenn sich zwei Gruppen zu einer Schlägerei verabreden, dann würde mich schon mal interessieren, wo genau da jetzt der Straftatbestand liegt?
Juristen bitte vor...
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Also es per Gesetz legal zu machen, könnte ja in einem 200 x 200 vor dem Brandenburgertor enden.
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Wenn sich zwei Gruppen zu einer Schlägerei verabreden, dann würde mich schon mal interessieren, wo genau da jetzt der Straftatbestand liegt?
Juristen bitte vor...
Den Straftatbestand hat man doch gerade höchst richterlich fest gezurrt?! Steht alles in obigem Link zur BGH-Rechtsprechung bzgl. "Dritter Halbzeit" [noplan]
Kleiner Verständnistipp: Geh da bloß nicht mit Logik ran!