Fussballstammtisch
Fussballstammtisch => Fußball allgemein => Thema gestartet von: Schwabenpfeil am 28. November 2012, 09:30:16
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http://www.spiegel.de/sport/fussball/fussballer-haften-nur-bei-grober-fahrlaessigkeit-a-869575.html
Ich hoffe mal, dass das keine Klagewelle auslöst!
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Prinzipiell ist das Urteil nichts Neues, im Amateurfußball gibt es solche Fälle immer wieder. So bezieht sich das Hammer Gericht auf frühere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1976 und 2010.
Richtig.
Der DFB sieht das anders. "Das Urteil hat Auswirkungen für den ganzen Fußball", sagte DFB-Vizepräsident Karl Rothmund.
Falsch. Denn:
Allerdings sind solche Urteile im Profifußball im Vergleich zu den Amateurligen eher selten, da die Berufsfußballer als Arbeitnehmer nicht bei grober Fahrlässigkeit, sondern nur bei vorsätzlich hervorgerufenen Verletzungen haften müssen.
Richtig, § 105 SGB VII (http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/105.html). Also keine Auswirkungen auf "den gesamten Fußball", weil sich durch das Urteil eben nichts ändert.
[heull]
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OLG Hamm, I-6 U 241/11, übrigens. Steht nirgends im Artikel. Rechtskraft? Keine Ahnung. Steht auch nirgends. Urteil im Wortlaut kann ich (noch) nicht finden.
Die Berichterstattung über Urteile und sonstige juristische Dinger ist hierzuland fast durchweg unterirdisch. Fast so wie die "Leser"-Kommentare unter dem Spiegel-Artikel. [heull]