Fussballstammtisch

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33. Spieltag

Begonnen von Schwabenpfeil, 02. Mai 2011, 09:59:39

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Sujo96

Ich will mit Sicherheit nicht die Sachbeschädigung schön reden und es ist durchaus richtig, dass es für sowas keinen Freifahrtschein geben darf. Aber dass man eventuell als Jugendlicher Dinge tut, die nicht immer bis in die letzten Konsequenzen durchdacht sind, sollte auch Euch bekannt sein. Ich freue mich, dass ihr alle so vernünftig geblieben seid, als ihr junge Hüpfer gewesen seid, dass man sich durch so eine Dummheit finanziell den Rest seines Lebens versaut, finde ich dennoch bemitleidenswert als inzwischen erwachsener Mensch und ich hoffe für den jungen Mann, dass man die Kamera eventuell für weniger als 600 000 Euro wieder reparieren kann.
Wie gesagt, Strafe muss sein und es darf nicht so sein, dass man sich durch Zudröhnen und durchaus verständlichen Frust aus der Verantwortung stiehlt, aber als Vater kann ich mir gut vorstellen, dass man froh ist, wenn das nicht der eigene Bub ist bei so einer Summe...
Kind muss weg! Dufner raus!

Matti

Mir ist kein Fall bekannt, wo sich jemand dadurch sein gesamtes Leben ruiniert hat. Entweder ist es gar nicht zu einem Schadenersatzurteil gekommen oder man kommt vorher raus bzw. mit einer deutlich kleineren Summe davon.
Wenn jemand derartige Fälle kennt, nehm ich sie gern zur Kenntnis.

Für Schadenersatz (Zivilrecht) sollte es auch völlig unherbelich sein ob im Affekt/im Suff/vorsätzlich/fahrlässig oder sonstwie. Diese Dinge spielen nur noch dann eine Rolle, wenn es darum geht, wer den Schaden begleicht (Haftpflichtversicherer, man selbst oder sonstwer) oder dann wie Joerch erwähnte in einem Strafverfahren.
Der Gipfel des Wahnsinns ist es, auf Veränderungen zu hoffen, ohne etwas zu verändern. (A. Einstein)

Webtroll Joerch

Zitat von: Matti am 09. Mai 2011, 11:14:32


Für Schadenersatz (Zivilrecht) sollte es auch völlig unherbelich sein ob im Affekt/im Suff/vorsätzlich/fahrlässig oder sonstwie.

Das stimmt so nicht ganz...

§ 823 (1) : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Thüringer Farben sind Rot Weiss!

Matti

Zitat von: Webtroll Joerch am 09. Mai 2011, 11:17:39
Zitat von: Matti am 09. Mai 2011, 11:14:32


Für Schadenersatz (Zivilrecht) sollte es auch völlig unherbelich sein ob im Affekt/im Suff/vorsätzlich/fahrlässig oder sonstwie.

Das stimmt so nicht ganz...

§ 823 (1) : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Ich kenne den Paragraphen, aber wo ist der Widerspruch zu meinem?
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Sujo96

Na, Du schreibst, es sei unerheblich ob vorsätzlich / fahrlässig, der Pragraph setzt das aber voraus.  [winkk]
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Webtroll Joerch

Nur Vorsatz und Fahrlässigkeit sind zu vertreten. Insofern spielt das Vorliegen dieser Tatbestandsmerkmale sehr wohl eine Rolle bei der Frage, ob eine Schadensersatzpflicht besteht. Zumindest die Fahrlässigkeit dürfte hier unstrittig sein. Und die Widerrechtlichkeit, welche auch bedingung ist, dürfte unbestritten sein, da hier keine Notlage vorlag.

Edit: Sujo war schneller...
Thüringer Farben sind Rot Weiss!

Matti

nunja ich schrieb doch vorsätzlich und fahrlässig?

offensichtlich hab ich es leicht fahrlässig etwas undeutlich ausgedrückt.  [dummdidum]

Ich wollte damit sagen, dass es egal ist ob der Schaden nun vorsätzlich oder nur fahrlässig.

Die weiteren Punkte/Voraussetzungen wie Widerrechtlichkeit oder Deliktsfähigkeit hatte ich mal außen vorgelassen.
Der Gipfel des Wahnsinns ist es, auf Veränderungen zu hoffen, ohne etwas zu verändern. (A. Einstein)

Webtroll Joerch

Zitat von: Matti am 09. Mai 2011, 11:35:50
...Deliktsfähigkeit hatte ich mal außen vorgelassen.

Wohl schnell die Frau zum Prüfungsschema gefragt, wa?  ;)
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mike_sv98

Wurde nicht gerade der Bierbecherwerfer in Hamburg auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt? Von der bizarren Begründung des U-Bahn-Schlägers in Berlin will ich lieber gar nicht erst anfangen.

Irgendwie kann ich hier nicht mehr ganz folgen. Wer Dummheiten begeht, muß dafür auch gerade stehen. Alles andere transportiert definitiv ein falsches Bild.
Von der Salzach bis zur Spree, immer wieder SVD.
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Sujo96

Such mir mal den Post raus, mike, in dem jemand etwas anderes behauptet. Ich kann ihn gerade nirgends finden.
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mike_sv98

Ging so in die Richtung (Ja, muß sein, aber...). Ich hab mal gelernt (Rhetorik), dass das Wort "aber" bedeutet, dass man nur den zweiten Teil des Satzes ernst meint. "Vergiss alles vor dem 'aber"' :D

Aber ist auch wurscht - ich wollte hier kein Faß aufmachen.

Btw.: Was gab's eigentlich für die Hertha letzte Saison als Strafe? Das wäre ja der fast identische Präzedenzfall.
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ranch

Zitat von: mike_sv98 am 09. Mai 2011, 11:52:31
Ging so in die Richtung (Ja, muß sein, aber...). Ich hab mal gelernt (Rhetorik), dass das Wort "aber" bedeutet, dass man nur den zweiten Teil des Satzes ernst meint. "Vergiss alles vor dem 'aber"' :D

Aber ist auch wurscht - ich wollte hier kein Faß aufmachen.

Btw.: Was gab's eigentlich für die Hertha letzte Saison als Strafe? Das wäre ja der fast identische Präzedenzfall.

Ich glaub, Begrenzung auf 25.000 Zuschauer und leere Heimkurve.
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        EFC Phnom Penh

Sujo96

Zitat von: mike_sv98 am 09. Mai 2011, 11:52:31
Ging so in die Richtung (Ja, muß sein, aber...). Ich hab mal gelernt (Rhetorik), dass das Wort "aber" bedeutet, dass man nur den zweiten Teil des Satzes ernst meint. "Vergiss alles vor dem 'aber"' :D

Aber ist auch wurscht - ich wollte hier kein Faß aufmachen.

Ic hab dann mal alles davor vergessen  [dummdidum]
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Matti

Zitat von: Webtroll Joerch am 09. Mai 2011, 11:37:15
Zitat von: Matti am 09. Mai 2011, 11:35:50
...Deliktsfähigkeit hatte ich mal außen vorgelassen.

Wohl schnell die Frau zum Prüfungsschema gefragt, wa?  ;)
nöö...diesmal nicht  [dummdidum]
selber 2 jahre Rechtskunde inder Schule gehabt und speziell §823 (bzgl Haftpflichtgrundlage) war auch Thema meiner Ausbildung  ;) Konnte in der Schadenabteilung auch nicht schaden.
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mike_sv98

Zitat von: Sujo96 am 09. Mai 2011, 11:54:15
Zitat von: mike_sv98 am 09. Mai 2011, 11:52:31
Ging so in die Richtung (Ja, muß sein, aber...). Ich hab mal gelernt (Rhetorik), dass das Wort "aber" bedeutet, dass man nur den zweiten Teil des Satzes ernst meint. "Vergiss alles vor dem 'aber"' :D

Aber ist auch wurscht - ich wollte hier kein Faß aufmachen.

Ic hab dann mal alles davor vergessen  [dummdidum]

Des gilt net.  [kicher]
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