2000 Euro Geldstrafe für den 1.FC Magdeburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Magdeburg am 20. Juni 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens, jeweils in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Während des Einlaufens der Mannschaften vor dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Halleschen FC wurden in beiden Fan- Bereichen Rauchkörper gezündet. Hierdurch entstand eine erhebliche Rauchentwicklung, so dass das Spiel mit zweiminütiger Verspätung begonnen werden musste.
Zudem wurden in der 25. Spielminute des Meisterschaftsspieles der Regionalliga Nord zwischen dem 1. FC Magdeburg und Eintracht Braunschweig II im Magdeburger Fanblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. Dies hatte keinen Einfluss auf das Spielgeschehen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
http://www.dfb.de