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AutorThema: Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!  (Gelesen 930 mal)

Offline Matti

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Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« am: 20. Juni 2010, 10:54:33 »
Zitat
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Dresden unter Vorsitz von Joachim Kubista hat den 28-jährigen gelernten Gärtner Jens G. wegen besonders schweren Raub zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte nach dem Heimspiel von Dynamo Dresden gegen Erzgebirge Aue am 22. August 2009 am Hauptbahnhof einem Fan aus dem Erzgebirge den Schal entrissen. Jens G. muss als Bewährungsauflage 2000 Euro an das Opfer zahlen. .........

http://www.dnn-online.de/dresden/citynews/28-jaehriger-dresdner-muss-fuer-fanschal-raub-fast-ins-gefaengnis/r-citynews-a-3954.html
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Offline Dynamo

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #1 am: 25. Juni 2010, 10:30:24 »
So ein Unfug Matti, dafür zu applaudieren.. Das sind Urteile weit ab von jeglicher Realität! Abgesehen von der Flasche (was ich persönlich nicht glaube!!!!!) - was ist passiert? Was hat der Täter gemacht? Straftat ja!

Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal? 10 Monate Gefängnis auf Bewährung + Gerichts- und Anwaltskosten exklusive 2000 EUR an das Opfer?

100 Sozialstunden hätten es auch getan!!!!!!!!!!


Das sind Urteile um der aktiven Fanszene eines auszuwischen. Exempel statuieren und gut ist!

Ein Kumpel von mir wurde wegen NICHTS (!) für 6 Monate auf Bewährung verurteilt + 2000 EUR Strafe... Angeblich Schalraub, nur Scheiße das er es nicht war sondern ein anderer... Es wurde kein Schal bei ihm gefunden...
Es ist das Leben was wir wählten.

Offline Matti

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #2 am: 25. Juni 2010, 10:39:01 »
Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal?
dies wurde doch berücksichtigt
Zitat
Glück für Jens G.: Die Kammer nahm wegen des geringen Werts der Beute einen minderschweren Fall des schweren Raubes an. Dadurch betrug die Mindeststrafe nicht fünf Jahre Haft,....

Ansonsten kennt der Tatbestand Raub/schwerer Raub keine Höhe des Raubgutes!

http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub
§249 wäre "normaler" Raub
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Offline Dynamo

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #3 am: 25. Juni 2010, 10:48:52 »
Aber schwerer Raub wegen einem 10 EUR Schal?
dies wurde doch berücksichtigt
Zitat
Glück für Jens G.: Die Kammer nahm wegen des geringen Werts der Beute einen minderschweren Fall des schweren Raubes an. Dadurch betrug die Mindeststrafe nicht fünf Jahre Haft,....

Ansonsten kennt der Tatbestand Raub/schwerer Raub keine Höhe des Raubgutes!

http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/250-schwerer-raub
§249 wäre "normaler" Raub

Genau, geh mal in einen Laden klau etwas für 10 Eur - lass dich erwischen und warte ab was passiert. Soviel zum Thema es gibt keine Unterschiede... Kannst mir sagen was du willst, 10 Monate Knast + mindestens 3000 EUR Strafe?! Hallo? Soviel bekommt sonst keine Sau für weitaus schwerwiegendere Delikte.

Die überharten Urteile dienen nur zur Abschreckung, mit der Realität hat das nichts zu tun.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 10:51:11 von Dynamo »
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Offline Matti

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #4 am: 25. Juni 2010, 10:57:19 »
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!

Geh mal ne Bank ausrauben, und geh ohne Geld wieder raus, lass dich schnappen und schau dir dann mal dein Urteil an.
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Offline Dynamo

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #5 am: 25. Juni 2010, 11:03:45 »
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!

Geh mal ne Bank ausrauben, und geh ohne Geld wieder raus, lass dich schnappen und schau dir dann mal dein Urteil an.

bin kein jurist ;)
« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 11:05:18 von Dynamo »
Es ist das Leben was wir wählten.

Offline mike_sv98

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #6 am: 25. Juni 2010, 11:41:23 »
Diebstahl ist doch was ganz anderes als Raub!

Genau da liegt der Unterschied.
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Offline Ente

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #7 am: 25. Juni 2010, 11:55:31 »
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.

Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.

Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....
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Offline ranch

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #8 am: 25. Juni 2010, 12:14:56 »
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.

Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.

Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....

Spielt das eine Rolle, dass der Autofahrer Hartz IV-Empfänger ist?
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Offline Matti

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #9 am: 25. Juni 2010, 12:15:50 »
Die Vergleiche zwischen den Strafen für verschiedene Straftatsbestände können wir hier ewig fortführen. Vergewaltigung, Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Kindesmissbrauch etc..

Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.
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Offline Flo1898

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #10 am: 25. Juni 2010, 12:48:29 »
Eben, der Tatbestand ist erfüllt, weiterhin ist er mit einem Stadionverbot belegt und somit zum wiederholten Mal negativ aufgefallen was sich wohl im Strafmaß auch noch ausgewirkt hat.


@ranch: Nein, es macht überhaupt keinen Unterschied. Es ist jeder ein Arschloch, der ohne Lappen fährt, seine Tickets nicht bezahlt und jmd tot fährt. Warum da allerdings nur 6 Monate auf Bewährung raus kamen würde mich mal interessieren.

   "Wenn ich von einer Reise zurückkehrte und die Flutlichtmasten des Böllenfalltors sah, wusste ich, ich bin zu Hause und alles ist in Ordnung!"

Günther Strack

Offline Dynamo

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #11 am: 25. Juni 2010, 14:30:04 »
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.

Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...
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Offline AcPauer

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #12 am: 25. Juni 2010, 14:37:38 »
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.

Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...

[nunja] Wenn ich nein sage und nichts passiert ist doch alles in bester Ordnung. Oder?

Und genau so spielt sich das ja immer ab. Man diskutiert kurz und gibt dann freiwillig seinen Schal für einen guten Zweck (z.B. ein Feuer für die verarmten gegnerischen Fans) ab.
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Offline mike_sv98

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #13 am: 25. Juni 2010, 15:10:49 »
Ändert aber nichts an dem erfüllten Tatbestand des schweren Raubes.

Für mich klingt "Raub" realistischer, oder ist "Schal raus!" eine Drohung gegen Leib und Leben? Nunja...

Es IST eine Drohung. Und genau deshalb hört da hört der Spaß auf.

Solange das im gegenseitigen Einvernehmen statt findet, ist das völlig ok. Sobald es dies aber nicht mehr tut, halte ich harte Strafen für gerechtfertigt. Es ist halt nicht jeder Ultra und "zieht" irgendwas oder möchte irgend etwas "gezogen" bekommen.
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Offline mike_sv98

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Antw:Endlich mal ein Urteil für Schal-Raub!
« Antwort #14 am: 25. Juni 2010, 15:12:47 »
wir hatten in Dortmund auch so einen Fall gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass er es wirklich nicht war. Aber die Zeugen des angeblichen Opfers haben ihn belastet. Auch er hat eine 9-Monatige Bewährungstrafe bekommen, so wie Geldstrafe und Schadensersatz an das Opfer. Er war hat der Dumme, da er schon vorbelastet war. Er ist in Berufung gegangen und man hat die Bewährungszeit auf 6 runtergesetzt.

Im gleichen Zeitraum: Ein Hartz-4 Empfänger fährt ohne Führerschein, zahlt keine Strafzettel und hat jemanden Todgefahren. Urteil: 6 Monate auf Bewährung.

Leider ist es so, dass die Richter mittlerweile bei Schalklau hart durchgreifen.... härter als bei "echten" Straftaten. Ich will das nicht als Bagatelle abtun, aber das ist einfach nur lachhaft.....

Spielt das eine Rolle, dass der Autofahrer Hartz IV-Empfänger ist?

Das er keine Strafzettel zahlt wohl auch eher nicht. Die Quelle hört sich sehr nach BLÖD an.
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