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Rot Weiß Offenbach
Alter Leipziger:
Ich bin kein Feuerversicherungsexperte, darum die Frage an Matti:
Ist dafür denn nicht grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig? Im konkreten Fall also die Stadt.
Könnte mir lediglich bei Pachtverträgen vorstellen, daß dort eine abweichende Regelung zu Lasten des Pächters getroffen wird.
Schröder:
Selbst mit Brandschutzversicherung ist nicht gesagt, dass die Versicherung dann auch gezahlt hätte. Brandstiftung fällt unter Vandalismus.
Alter Leipziger:
--- Zitat von: Schröder am 11. Januar 2011, 14:56:20 ---Selbst mit Brandschutzversicherung ist nicht gesagt, dass die Versicherung dann auch gezahlt hätte. Brandstiftung fällt unter Vandalismus.
--- Ende Zitat ---
Jetzt geht es ans Kleingedruckte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei Brandstiftung der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleibt. Dann hätte der Begriff "warme Sanierung" ja gar keine Bedeutung. Eine Ausnahme ist natürlich dementsprechend, wenn der Eigentümer selbst der Feuerteufel wäre (Das ist im konkreten Fall natürlich Unsinn).
Matti:
--- Zitat von: Alter Leipziger am 07. Januar 2011, 18:41:22 ---Ich bin kein Feuerversicherungsexperte, darum die Frage an Matti:
Ist dafür denn nicht grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig? Im konkreten Fall also die Stadt.
Könnte mir lediglich bei Pachtverträgen vorstellen, daß dort eine abweichende Regelung zu Lasten des Pächters getroffen wird.
--- Ende Zitat ---
Nein, kann ich mir nicht vorstellen. Dem Eigentümer ist die Bude ja quasi egal, die will ihr Grundstück wieder haben und gut. D.h. auch evtl. Entsorgungs-und Aufräumkosten müsste der Eigentümer des Gebäudes tragen. Er hat ja auch ein Interesse an dem Wert des Gebäudes.
Matti:
--- Zitat von: Schröder am 11. Januar 2011, 14:56:20 ---Selbst mit Brandschutzversicherung ist nicht gesagt, dass die Versicherung dann auch gezahlt hätte. Brandstiftung fällt unter Vandalismus.
--- Ende Zitat ---
huh, ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich seh es so: Grundsätzlich sieht es erstmal nach Vandalismus aus, aber trotzdem ist hier auch der nach den Bedingungen definierte Begriff des Brandes erfüllt. Da es auch nicht der VN oder ein Repräsentant selbst gewesen ist, seh ich eigentlich kein Grund für ne Ablehnung. Die Versicherung würde im Nachgang versuchen beim Täter Regress zu nehmen.
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