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Rot Weiß Offenbach

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Alter Leipziger:

--- Zitat von: Matti am 12. Januar 2011, 12:43:59 ---
--- Zitat von: Alter Leipziger am 07. Januar 2011, 18:41:22 ---Ich bin kein Feuerversicherungsexperte, darum die Frage an Matti:

Ist dafür denn nicht grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig? Im konkreten Fall also die Stadt.
Könnte mir lediglich bei Pachtverträgen vorstellen, daß dort eine abweichende Regelung zu Lasten des Pächters getroffen wird.

--- Ende Zitat ---
Nein, kann ich mir nicht vorstellen. Dem Eigentümer ist die Bude ja quasi egal, die will ihr Grundstück wieder haben und gut. D.h. auch evtl. Entsorgungs-und Aufräumkosten müsste der Eigentümer des Gebäudes tragen. Er hat ja auch ein Interesse an dem Wert des Gebäudes.

--- Ende Zitat ---

Hm ja - aber nach dem bundesdeutschen Grundstücksrecht ist ein Gebäude ja nichts weiter als Zubehör zu einem Grundstück, d.h. der Grundstückseigentümer ist auch immer der Eigentümer der aufstehenden Gebäude.
Beim Erbpachtvertrag hingegen wird für eine bestimmte Zeit auf einem fremden Grundstück die Errichtung und Nutzung eines Gebäudes durch einen anderen vereinbart. Bei Ablauf des Erbpachtvertrages fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der dafür eine Entschädigung zu zahlen hat.

Schröder:

--- Zitat von: Alter Leipziger am 11. Januar 2011, 23:13:20 ---
--- Zitat von: Schröder am 11. Januar 2011, 14:56:20 ---Selbst mit Brandschutzversicherung ist nicht gesagt, dass die Versicherung dann auch gezahlt hätte. Brandstiftung fällt unter Vandalismus.

--- Ende Zitat ---

Jetzt geht es ans Kleingedruckte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei Brandstiftung der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleibt. Dann hätte der Begriff "warme Sanierung" ja gar keine Bedeutung. Eine Ausnahme ist natürlich dementsprechend, wenn der Eigentümer selbst der Feuerteufel wäre (Das ist im konkreten Fall natürlich Unsinn).

--- Ende Zitat ---

Ok, hab mich geirrt. Feuerversicherung hätte zahlen müssen.
http://www.geld.de/html/Tests/gebaeudeversicherung-allg-tabellen.htm

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