Ich bin kein Feuerversicherungsexperte, darum die Frage an Matti:
Ist dafür denn nicht grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig? Im konkreten Fall also die Stadt.
Könnte mir lediglich bei Pachtverträgen vorstellen, daß dort eine abweichende Regelung zu Lasten des Pächters getroffen wird.