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AutorThema: Hooligans  (Gelesen 1505 mal)

Offline Kai aus der Kiste

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Hooligans
« am: 29. April 2013, 21:47:16 »

Offline Blau-Weiß

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Re: Hooligans
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 13:31:46 »
Zitat
Bei den Überfällen auf die Dönerläden hatten etwa 50 Vermummte die Lokale verwüstet und Angestellte sowie Gäste teils erheblich verletzt. Der Prozess lief seit August 2011, es gab 92 Verhandlungstage.

Feige Dreckschweine.
"Linker Fußball ist generös und nur dem Publikum verpflichtet. Er ist aufrichtig, stellt nicht das Resultat über alles."
César Luis Menotti

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Re: Hooligans
« Antwort #2 am: 11. September 2014, 10:31:37 »
Ausreiseverbote für Hooligans rechtens?

Um Ausschreitungen bei Fußballspielen zu verhindern, verweigern einzelne Staaten Hooligans die Ausreise. Dies ist mittlerweile gängige Praxis vor allen Welt- und Europameisterschaften, aber auch vor einzelnen Länder- oder Europapokalspielen. Eine Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker überprüfte diese Maßnahmen am Maßstab des Völkerrechts.

...

Mehr: http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Ausreiseverbote-fuer-Hooligans-rechtens&folder=sites&site=news_detail&news_id=7781

Offline badman

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Re: Hooligans
« Antwort #3 am: 11. September 2014, 10:40:46 »
Das nervige ist die unterschiedliche Auslegung, wenn man schon alles gebucht hat und dann nicht ausreisen darf.
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Offline Tara

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Re: Hooligans
« Antwort #4 am: 12. September 2014, 09:55:32 »
Schon mal erlebt?
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Re: Hooligans
« Antwort #5 am: 12. September 2014, 10:04:23 »
Als Begleitperson ;)  und schon gehört... Leute die in Urlaub wollen, werden ein bißchen vorgeführt.... wenn man halt Stadionverbot hat, ist es wohl vom Zöllner abhängig, daher kann man es nicht als komplett unsinnig ansehen ;)
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Offline Tara

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Re: Hooligans
« Antwort #6 am: 12. September 2014, 10:43:14 »
Nein, ich kenne diese Stories ja auch. Glaube aber das es nicht nur am SV liegt, sondern auch an dem weshalb.
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Re: Hooligans
« Antwort #7 am: 12. September 2014, 10:55:35 »
 Es gab direkt ein Schreiben mit dem Wortlaut sie sind als GTS gelistet und haben hiermit Ausreiseverbot, andere SVs haben nur Gefahrenansprache bekommen. War Willkür sonst hätten mehr nicht gehen dürfen.
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Offline badman

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Re: Hooligans
« Antwort #8 am: 29. September 2014, 11:17:30 »
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Offline Tara

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Re: Hooligans
« Antwort #9 am: 29. September 2014, 12:01:53 »
Frankfurter Hip Hopper der auch bei der Brigade ist?
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Re: Hooligans
« Antwort #10 am: 29. September 2014, 12:14:22 »
Ja gibt ja auch noch RAF

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Re: Hooligans
« Antwort #11 am: 22. Januar 2015, 17:01:57 »
BGH-Urteil: Hooligans können als kriminelle Gruppen eingestuft werden


Hooligans können in Fußball-Stadion gewaltigen Schaden anrichten
Hooligans sollen künftig mit härteren Strafen belangt werden © Getty Images
Gewaltbereiten Hooligans drohen künftig deutlich härtere Strafen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Dresden, demnach solche Gruppierungen vor Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden können.

"Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußball ihre archaischen Gewaltfantasien aus", teilte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) umgehend mit: "Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminelle Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen. Heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."

Verhandelt wurde in Karlsruhe gegen fünf Mitglieder der ehemaligen "Hooligans Elbflorenz" aus Dresden.

"Weil die Gruppierung der Angeklagten gerade auch auf die Ausübung von Tätlichkeiten im Rahmen von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit daher in der Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen", heißt es im dem BGH-Urteil.

Körperverletzung - selbst mit Einwilligung der Beteiligten bei geplanten Zusammenstößen verfeindeter Hooligangruppen - sei sittenwidrig und strafbar.

Die Angeklagten waren vor dem Landgericht Dresden auch wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Strafen von bis zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Es ging auch um einen Angriff im Sommer 2008 nach dem EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei auf türkische Gaststätten in Dresden, an denen 80 rechtsextreme Gewalttäter beteiligt waren.

Die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

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Re: Hooligans
« Antwort #13 am: 25. Januar 2015, 14:49:01 »
Diverse Hooligan-Gruppen lösen sich auf
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.01. werden gewaltbereite Hooligan-Gruppen künftig als kriminelle Vereinigungen eingestuft. Schon die Mitgliedschaft in solch einer Vereinigung kann strafbar sein. Die ersten Hooligan-Gruppen zogen nun offenbar die Konsequenzen aus dem Urteil und lösten sich auf.

Das BGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Hooligan-Gruppen in Deutschland. Wie Fanzeit berichtete, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt, wonach solche Gruppierungen als kriminelle Vereinigung eingestuft werden können. Dem Urteil zufolge können Mitglieder von Hooligan-Gruppen nun grundsätzlich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

...

Mehr. http://fanzeit.de/diverse-hooligan-gruppen-loesen-sich-auf/17114

Offline badman

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Re: Hooligans
« Antwort #14 am: 25. Januar 2015, 15:30:51 »
Ich glaube die waren schon eher Rocker als Hooligan was die Strukturen angeht.
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