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Offenbacher Kickers von 1901 in der Saison 2014/15
Tara:
Der Verein wurde damals unter Druck gesetzt auszugliedern. Ohne Ausgliederung kein neues Stadion u.s.w.. Und hätte man es richtig gemacht hätten wir nun keine Probleme. Dann wären diese Schulden die nun vom e.V. in die GmbH übertragen schon letzten Sommer dort gewesen und heute im Zuge der Insolvenz weg. Wir wären dann nun jetzt völlig schuldenfrei. Doch die GmbH war reiner Beschiss. Bei 3,5 Mio Euro Schulden hätten wir doch niemals die GmbH eröffnen dürfen.
eagle loather:
--- Zitat von: Tara am 05. November 2014, 10:08:50 ---Weil man keiner Einnahmen hat außer Mitgliedsbeiträge oder 50 Zuschauer bei der zweiten Mannschaft. Wie willst du so bei 2600 Mitgliedern von den Schulden (zwischen 2,7 und 3,2 Mio Euro) runter kommen, wärend du gleichzeitig den Spielbetrieb halten musst? Und beim Werben bist du auch eingeschränkt durch die GmbH.
Übrigens kann alles auch schon früher beendet werden. Aus der FAZ:
--- Zitat ---Über diesen sagte Delhougne auch: „Tilgt der OFC 60 Prozent von den 2,7 Millionen Euro in fünf Jahren, wird der Rest erlassen. Und wenn wir 75 Prozent binnen zehn Jahren an die Gläubiger zurückzahlen, dann sind die restlichen 25 Prozent erlassen.“
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
ich ´habe bei der MV gelernt das ein e:V. gar keine Schulden tilgen darf mit den Mitgliedsbeiträgen.... also hätte auch eine Mitgliederoffensive mit 10000 neuen Mitgliedern beim Schulden abbau nicht geholfen....
Tara:
Aus welchem Grund das?
badman:
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Wirkung, dass Mitglieder nur die bis
zur Verfahrenseröffnung fällig gewordenen Beiträge schulden und später fällig
werdende Beiträge nicht mehr, es sei denn die Satzung bestimmt ausdrücklich für
den Insolvenzfall die Fortdauer der Pflicht zur Leistung barer Mitgliedsbeiträge
Grundsätzlich ist es auch so, dass in einem Insolvenzverein keine neuen Mitglied-
schaften mehr begründet werden können.
Der Senat des BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung (BGHZ 96, 253) näher dar-
gelegt, dass Vereinsmitglieder nach dem insolvenzbedingten Eintritt jedes eingetra-
genen Vereins in das Abwicklungsstadium, soweit dieS atzung nichts abweichendes
bestimmt, nicht zu weiterer Beitragszahlung verpflichtet sind, weil der Verein seinen
Vereinszweck rechtlich nicht mehr dauerhaft zu verwirklichen vermag und die Mit-
glieder darum nicht mehr an den Vorteilen der Vereinstätigkeit teilhaben.
Tara:
Zur Erinnerung: Nicht der Verein ist Insolvenz, sondern die GmbH.
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