Prinzipiell darf er spielen.
Die Spielberechtigung ergibt sich aus dem Geltungsumfang seiner Arbeitsaufenthaltserlaubnis die den Einsatz in der 2. Mannschaft ausdrücklich beinhalten muß.
Ich vermute mal das er eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis als Lizenzspieler hat, möglicherweise hat man nicht damit gerechnet das man ihn malin der 2. Einsätzen will/muss.
Fände es trotzdem ein Versäumnis seitens des Arbeitgebers, denn eigentlich gibt es diese Einsatzmöglichkeit ja um Verletzten Spielern wieder Spielpraxis zu geben.
Fazit: Wenn er es nach Arbeitsaufenthaltserlaubnis darf ist es wurscht wie alt der Nicht EU Ausländer ist er darf unter Beachtung diverser anderer Regeln, Anzahl Ü23 Spieler, Anzahl Nicht EU Ausländer, Stammspielerregelung, in der U23 eingesetzt werden.
PS: das gilt nicht für Pokalspiele und an den letzten 4 Spieltagen, da dürfen Lizenzspieler nicht eingesetzt werden.