Turbine hat zur Flutlichtgeschichte relativ wenig beizutragen. Mal ein kurzer Ausflug in die Historie:
Das Flutlicht wurde 2001/02 als Folge des sensationellen Babelsberger Zweitligaaufstiegs für 850 TEuro errichtet, finanziert aus sogenannten Hauptstadtmitteln (Förderung des Landes für ihre Landeshauptstadt Potsdam (LHP)). Bauherr war die LHP Potsdam.
Aus denkmalpflegerischen Gründen wurde ein einzigartige Konstruktion gewählt. Die insgesamt 38 m hohen Masten verfügen über ein Knickgelenk bei bei 23 m, so dass der obere Mastarm außerhalb von Flutlichtspielen eingeklappt werden kann. Damit sollte eine vermeintliche Beeinträchtigung der "visuellen Integrität des Gartendenkmals" (imaginäre Sichtachse vom Schlosspark Babelsberg zum Jagdschloss am Stern) gemildert/vermieden werden.
Bei der Konstruktion gab es mutmaßlich aufgrund einer Mischung aus Zeitdruck, technischen Herausforderungen und vielleicht auch aus Kostengründen gewisse Defizite. Diese konstruktiven Defizite führten dazu, dass 2010 ein Mastarm während des Aufrichtungsvorgangs aus 90 Grad abstürzte. Daraufhin wurde die Anlage gesperrt. Letztlich mussten alle vier Gelenke nach nicht einmal zehnjähriger Nutzung für rund 350 TEuro "saniert" werden. Die Kosten übernahm nach langem hin und her im Wesentlichen die LHP.
Zwischenzeitlich hatte des SVB im Jahr 2003 das Karli im Rahmen eines Erbaupachtvertrages von der LHP für eine Laufzeit von 40 Jahren gegen eine jährliche Erbbaupacht und mit einem städtischen Betriebskostenzuschuss von zunächst 150 TEuro (bei unterstellten 260 TEuro kommunalen Betriebskosten) jährlich übernommen. Im Rahmen des Erbbaupachtvertrages wurde Turbine Potsdam ein (zum damaligen Zeitpunkt vielleicht angemessenes) unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt.
Mit der wirtschaftlichen Schieflage des SVB in der Dritten Liga und nach der aus Mitteln des KP II finanzierten Grundinstandsetzung und Modernisierung des Karli 2010/11 war der SVB bestrebt, die Regelungen des Erbbaupachtvertrages (insbesondere der kostenfreien Bereitstellung des Stadions für Turbine Potsdam) und des Bewirtschaftungszuschusses überprüfen zu lassen. Die LHP verweigerte eine Anpassung des Erbbaurechtsvertrages, stimmte allerdings einer Überprüfung des Bewirtschaftungszuschusses zu.
Bei der Überprüfung der Betriebskosten und der Angemessenheit des städtischen Zuschusses im Jahr 2012 durch ein von der Stadt beauftragtes Sachverständigen-/Wirtschaftsprüfungsunternehmen ergaben sich tatsächlich jährliche Betriebskosten von 415 TEuro. Darin enthalten war ein Kostenanteil von knapp 90 TEuro für den Spielbetrieb von Turbine Potsdam.
Der Gutachter und die LHP kamen zu dem Schluss, dass für die Stadt eine Anhebung des Bewirtschaftungszuschusses immer noch günstiger ist, als die Rücknahme des Stadions in eine kommunale Betriebsführung. Die LHP beschloss den Bewirtschaftungszuschuss um 155 TEuro zu erhöhen. Die LHP trägt somit 305 TEURO, der SVB 110 TEURO.
Die LHP hat mit dem Beschluss 2012 erstmalig und ausdrücklich erklärt, dass in dem Bewirtschaftungszuschuss der durch Turbine Potsdam verursachte Kostenanteil in Höhe von knapp 90 TEuro abgegolten ist. Das bedeutet, Turbine Potsdam darf das Stadion weiterhin entgeltfrei nutzen, nur das jetzt der Steuerzahler diesen Kostenanteil trägt und nicht mehr der SVB.
Soweit zu Geschichte.
Bei der gegenwärtigen Debatte geht es nun darum, dass die LHP den gerade beschlossenen Zuwendungsbescheid bzw. die Zuwendungsmodalitäten dahingehend einseitig geändert hat, dass der SVB alle anfallenden Bewirtschaftungskosten zunächst zu 100 % vorfinanzieren soll, um dann im Wege der Erstattung aus dem Bewirtschaftungszuschuss bedient zu werden. Der SVB möchte verständlicherweise an der bisher geübten Praxis der Inanspruchnahme der Zuwendungen bei vorliegender Rechnung und Abnahme der Leistung festhalten. Vor diesem Hintergrund sind diverse Sicherheitsüberprüfungen (u.a. an der Flutlichtanlage) in Frage gestellt. Der SVB ist schlicht nicht in der Lage während einer laufenden Saison 80 - 100 TEuro (Flutlicht und weitere technische Anlagen) vorzufinanzieren.
Der Betrieb der Flutlichtanlage selbst dürfte gegenwärtig wohl nicht grundsätzlich gefährdet sein. Allerdings ist aufgrund des Konstruktionsprinzips das Risiko neuer Beeinträchtigungen hoch. Die städtische Bauaufsicht hat berechtigterweise verlangt, die notwendigen Prüfungen und Wartungen durchzuführen. Der SVB sieht sich unter der Bedingung der Vorkasse dazu nicht in der Lage und hat dies entsprechend mitgeteilt. Gegebenfalls müssten Turbine und der SVB in einem Ausweichstadion antreten.