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AutorThema: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig  (Gelesen 400 mal)

Offline Reggaeboy

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Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« am: 24. März 2015, 22:52:44 »
Nächstes Urteil a la Bosman droht!

Der frühere Torwart Heinz Müller hat mit seiner Klage auf unbefristete Beschäftigung beim Bundesligaklub Recht bekommen. Dem Gericht zufolge rechtfertigt die Besonderheit eines Profispielers nicht die Befristung des Vertrags.

http://m.faz.net/aktuell/klage-gegen-mainz-05-befristete-vertraege-rechtswidrig-13504268.html

Offline MundM

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Re: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« Antwort #1 am: 25. März 2015, 08:40:03 »
Was heißt das denn genau ? Müsste dann jeder Profi einen Lebenslangen Vertrag bekommen ? In der freien Wirtschaft gibt es doch auch befristete Verträge ?
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Offline Bömmel

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Re: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« Antwort #2 am: 25. März 2015, 12:15:45 »
Befristete Verträge sind aber nur für maximal zwei Jahre zulässig, danach muss ein unbefristeter Vertrag kommen.
Ausnahme ist wenn es den vertrag nur aus "Sachgründen" gibt, bspw. hat der Arbeitgeber gerade viele Aufträge und stellt jemanden deshalb ein oder für eine Schwangerschaftsvertretung.

Ich mach das gerade selber durch, wir stellen jeden Monat 5 neue Mitarbeiter ein, mein Vertrag wird aber nach zwei Jahren nicht verlängert weil er jetzt entfristet werden müsste. Ganz nebenbei gibt es für die neuen Mitarbeiter ca. 2.000€ Prämie vom Jobcenter.
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Offline Kai aus der Kiste

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Re: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« Antwort #3 am: 25. März 2015, 21:28:51 »
Im Öffentlichen Dienst gab es ebenfalls einige Klagen gegen die bisher gängige Praxis der Kettenverträge. Entsprechende Verträge wurden dann entfristet.

In diesem Fall sollte man aber die nächsten Instanzen abwarten. Fehlende Leistungsfähigkeit/Eignugn für den Profifußball aufgrund des Alters kann ich mir durchaus als Sachgrund vorstellen.

Und selbst wenn das nicht gilt, findet man sicher andere kreative Methoden um die Spieler nicht dauerhaft an sich binden zu müssen, z.B. über eine Art Zeitarbeitsagenturen. Diese verdienen dann natürlich kräftig mit. Ob das für den Fußball und die Spieler wirklich förderlich wäre, bezweifle ich.

Offline Reggaeboy

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Offline badman

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Re: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« Antwort #5 am: 31. März 2015, 05:24:25 »
Wenn das so stimmt sollte er gesperrt werden vom DFB.

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Offline Reggaeboy

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Re: Befristete Fußballverträge womöglich rechtswidrig
« Antwort #6 am: 17. Februar 2016, 14:25:46 »
Kehrtwende im Fall Müller! Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball ist bis auf Weiteres gewährleistet - ein neues Bosman-Urteil ist aber noch nicht endgültig vom Tisch.

Heinz Müller gegen Mainz 05
Befristete Verträge im Fußball bleiben zulässig


Befristete Arbeitsverträge bei Profifußballern bleiben auch weiterhin zulässig. Nach einer Klage des früheren Mainzer Torwarts Heinz Müller gegen seinen früheren Verein hat das Landesarbeitsgericht eine erstinstanzliche Entscheidung vom März 2015 gekippt.

Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch im Fall Heinz Müller gegen Mainz 05 die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts vom März 2015 kippte, wird nun mit Spannung auf die weitere Vorgehensweise der Parteien gewartet.

Der Vorsitzende Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde. Das bedeutet, dass der Fall an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben werden könnte, falls die Müller-Seite in Berufung geht.

Eine gütliche Einigung im eigentlichen Rechtsstreit zwischen Müller und dem FSV ist indes auch nach dem Urteilsspruch möglich. Beide Parteien hatten angekündigt, dass es noch zu Gesprächen kommen könnte.

Ex-Keeper Müller hatte gegen den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der 37-Jährige sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.

Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden.

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Offline badman

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