Kehrtwende im Fall Müller! Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball ist bis auf Weiteres gewährleistet - ein neues Bosman-Urteil ist aber noch nicht endgültig vom Tisch.
Heinz Müller gegen Mainz 05
Befristete Verträge im Fußball bleiben zulässig
Befristete Arbeitsverträge bei Profifußballern bleiben auch weiterhin zulässig. Nach einer Klage des früheren Mainzer Torwarts Heinz Müller gegen seinen früheren Verein hat das Landesarbeitsgericht eine erstinstanzliche Entscheidung vom März 2015 gekippt.
Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch im Fall Heinz Müller gegen Mainz 05 die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts vom März 2015 kippte, wird nun mit Spannung auf die weitere Vorgehensweise der Parteien gewartet.
Der Vorsitzende Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde. Das bedeutet, dass der Fall an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben werden könnte, falls die Müller-Seite in Berufung geht.
Eine gütliche Einigung im eigentlichen Rechtsstreit zwischen Müller und dem FSV ist indes auch nach dem Urteilsspruch möglich. Beide Parteien hatten angekündigt, dass es noch zu Gesprächen kommen könnte.
Ex-Keeper Müller hatte gegen den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der 37-Jährige sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.
Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden.
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