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Wegweisendes Urteil?

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Matti:

--- Zitat von: eagle loather am 16. September 2009, 23:12:10 ---
--- Zitat von: Matti am 16. September 2009, 20:11:31 ---
--- Zitat von: eagle loather am 16. September 2009, 19:22:52 ---ich halte das für unverhältnismäßig

--- Ende Zitat ---
inwiefern?

Er hat dem Verein einen Schaden zugefügt und für den ist er nun haftbar gemacht worden. Ganz normaler Schadenersatz.

--- Ende Zitat ---
wir sprechen hier über einen Plastikbecher.....
8 Monate auf Bewährung.... was wäre gewesen wenn er ein altes Brötchen geworfen hätte??? Lebenslänglich????
--- Ende Zitat ---
Momentemal, hier liegen drei versch. Konflikte beisammen.

1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.

Punkt 1 muss ohnehin klar hinterfragt werden
Punkt 2 gehe ich mit Bewährung wegen eines Bechers völlig übertrieben
Punkt 3 völlig korrekt, Ist zwar eine Folge des fragwürdigen Punkt 1, aber in dem Fall erstmal völlig uninteressant. Der Verein hatte den finanz. Schaden und der Täter gefunden.

Imho:

--- Zitat von: Matti am 17. September 2009, 15:16:58 ---1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.
--- Ende Zitat ---

Nein, weil Punkt 3 - zivilrechtliche Schadensersatzansprüche - eine Folge von Punkt 1 sind. Wenn der DFB keine unverhältnismäßigen Strafen an die Vereine verhängen würde (Geisterspiele, Geldstrafen) wäre auch kein Bedarf nach zivilrechtlicher Verfolgung von Zuschauern da. In dem Moment, wo es um vier- bis fünfstellige Summen (vom DFB beschlossenem Schaden für den Verein) geht, tut's aber den meisten Vereinen schon richtig weh.

Unterm strich bleibt für mich: Strafrechtlich ist das Urteil der berühmte Schuss mit der Kanone auf den Spatz und DFB-rechtlich standartmäßig völlig überzogen. Die zivilrechtliche Verfolgung ist eine Folge der üblichen DFB-Idiotie. Herzlichen Glückwunsch.

Matti:

--- Zitat von: Imho am 17. September 2009, 15:32:46 ---
--- Zitat von: Matti am 17. September 2009, 15:16:58 ---1.Strafenkatalog des DFB
2.Strafrechtliche Verfolgung der Staatsanwaltschaft des Täters wegen KV
3.Zivilrechtliche Verfolgung

Die drei Dinge müssen wir schon auseinanderhalten.
--- Ende Zitat ---

Nein, weil Punkt 3 - zivilrechtliche Schadensersatzansprüche - eine Folge von Punkt 1 sind. Wenn der DFB keine unverhältnismäßigen Strafen an die Vereine verhängen würde (Geisterspiele, Geldstrafen) wäre auch kein Bedarf nach zivilrechtlicher Verfolgung von Zuschauern da.

--- Ende Zitat ---
Da drehen wir uns im Kreis. Auch wenn die Strafen kleiner wären müssten die Vereine sie zivilrechtlich einklagen. Solche Sachen sind schon lange fällig. Und es ist egal wie hoch die Strafen sind, auch wenn es nur 500,- sind.

Ich sagte ja schon zu Punkt 1, dass der Katalog der verbände zu prüfen ist. Das spielt aber für die Zivilrechtssache keine Rolle bzw. sollte und darf es nicht. Das verlange ich auch als Mitglied des Vereins von meinem Vorstand/Präsidium, das für die Gelder meines Vereins verantwortlich ist.

Imho:

--- Zitat von: Matti am 17. September 2009, 15:46:06 ---Da drehen wir uns im Kreis. Auch wenn die Strafen kleiner wären müssten die Vereine sie zivilrechtlich einklagen. Solche Sachen sind schon lange fällig. Und es ist egal wie hoch die Strafen sind, auch wenn es nur 500,- sind.
--- Ende Zitat ---

Nicht wenn wir die Verhältnismäßigkeit von Strafen diskutieren.

Wenn für diesen Vorfall jetzt 500,- € Strafe verhängt worden wären, hätte keiner Probleme dabei, wenn sich die Kickers diesen Shcaden vom Verursacher wiederholen würden. Dem bösen Becherwerfer täte dieses Geld zwar weh, aber bringt ihn wahrscheinlich nicht in Richtung Zahlungsunfähigkeit, wie es eine fünfstellige Summe aus DFB-Strafe/Geisterspiel/Anwaltskosten/etc. tun. Das wär ein angemessener Denkzettel gewesen, dafür dass die Sicherheit einzelner durch nen bösen Plastebecherwurf ja nun nicht wirklich gefährdet wurde.

Das bestärkt ja nur die Theorie, dass der DFB mit solchen unverhältnismäßigen Strafen lediglich nen Keil innerhalb von Fanszenen und zwischen Fans und Vereine treiben möchte. Bei 500,00 € Strafe (so viel gabs vor fünf, sechs Jahren noch für Zündelleien in Halle) riskiert doch kein Verein Streß mit den eigenen Fans. Da wird mal kurz der Finger erhoben, die Fans sammeln ein paar Euro oder machen nen kleinen Arbeitseinsatz und die Sache ist vom Tisch. Wenn aber gleich fünfstellige Summen im Raum stehen wird's gleich weniger entspannt.

Die zivilrechtliche Geschichte ist ein künstlich aufgebauschter, von DFB-"Rechts"sprechung verursachter Mist, den es kaum gäbe, wenn der DFB verhältnismäßig urteilen würde. Als ob ordentliche Gerichte nichts besseres zu tun hätten, als Vereinen, die vorher vom DFB geschröpft wurden, ihre vom DFB verursachten Schäden zu ersetzen. Da es dem DFB auf Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit eh nicht ankommt, ist die Diskussion zwar müßig. Aber trotzdem sollte man - wenn man versucht, Sündenböcke zu finden - vielleicht mal den wirklichen Verursacher solchen Mists in Betracht ziehen. Nicht Fußballfans, die sich einfach nur wie Fußballfans benehmen.

Tara:
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