http://www.mainpost.de/storage/scl/mpnlneu/sport/gs/7259162_w1280h1280v43052_1ME8G6.jpg?version=1468946282Mit 225 000 Euro musste Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund in der abgelaufenen Saison 2015/2016 unter den deutschen Profiklubs den höchsten Strafbetrag wegen Vergehen seiner Fans bezahlen. Der BVB wurde zwei Mal vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und einmal von der Europäischen Fußball-Union (Uefa) verurteilt.
Auf Platz zwei folgt Eintracht Frankfurt mit einer Gesamtstrafe von 175 000 Euro. Der Bundesligist aus Hessen wurde ebenfalls zu drei Geldstrafen verurteilt. Rang drei im Strafenkatalog belegt der VfL Wolfsburg, der nach Urteilen des DFB-Sportgerichts immerhin noch 102 000 Euro überweisen musste.
Ebenfalls tief in die Tasche greifen musste Finanz-Vorstand Michael Meeske von Zweitligist 1. FC Nürnberg. Die Franken wurden mit stattlichen 91 000 Euro zur Kasse gebeten. Meeske droht nun den Anhängern des Nürnberger Traditionsvereins: „Diese immer neuen Strafen sind natürlich extrem ärgerlich für den Verein. Wir werden uns mit den relevanten Gruppierungen auseinandersetzen. Sanktionen von Vereinsseite schließe ich nicht aus.“
Insgesamt zahlten die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga sowie der Dritten Liga in der letzten Saison seit 1. Juli 2015 zusammen 1 684 150 Euro an Strafzahlungen wegen Fanvergehen.
Am häufigsten wurde das Abbrennen von Pyrotechnik bestraft, aber auch fliegende Gegenstände, Flitzer, Platz- und Blockstürme sowie Plakate, die das DFB-Sportgericht als Beleidigung einstufte, wurden geahndet.
Außer den Vereinen FC Ingolstadt, RB Leipzig, SV Sandhausen, FSV Frankfurt und Sonnehof Großaspach wurden alle deutschen Profivereine im Laufe der Saison 2015/2016 vom Sportgericht des DFB wegen Fehlverhalten der eigenen Anhänger zur Kasse gebeten. Zweitliga-Aufsteiger FC Würzburger Kickers musste wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Fans insgesamt 5000 Euro berappen.
Von den direkten Geldstrafen des DFB-Sportgerichts dürfen manche Vereine laut den DFB-Urteilen eine gewisse Summe für Baumaßnahmen verwenden, die die Stadionsicherheit erhöhen sollen, oder einen Anteil in Gewaltpräventionsmaßnahmen stecken.