Stand: 04.11.2021 13:15 Uhr
Vereine haften für ihre Fans: Weil Anhänger des FC Carl Zeiss Jena Pyrotechnik im Stadion zündeten, soll der Club 25.000 Euro Strafe an den DFB zahlen. Nun bestätigte der Bundesgerichthof die Rechtmäßigkeit der Strafe.Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf seine Vereine auch weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt.Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig, begründeten die Richter das Urteil.Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte - und nun auch in letzter Instanz unterlag. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften.
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-dfb-geldstrafen-101.html