Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.
Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. ![... [noplan]](http://www.ofcfans.de/stammtisch/Smileys/default/nixweiss.gif)
Gut, Dk hatte ich jetzt mal (aus Versehen) außen vor gelassen. Die bringt natürlich eine gewisse vertragliche Komponente mit rein.
Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten.
Nunja, was ändert sich, wenn ich am Kassenhäuschen eine Karte für 1 Spiel kaufe an der Vertragssituation?!
naja bei einer Karte ist die Rückabwicklung wesentlich einfacher. Zumal ich das SV in der Regel vor einem Spielbesuch bekomme. Wenn ich dann doch noch eine karte kaufe, ja........
@Imho
In der Tat ein Problem, v.a. wenn man es vorher so publiziert. Sonst ist es Wurscht, warum mich auch ein anderer Verein nicht reinläßt, außer Diskriminierung etc.. Leider traut/will sich kein Verein gegen diesen Automatismus vorzugehen bzw. anderweitig zu handeln.