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AutorThema: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten  (Gelesen 1512 mal)

Offline Monika

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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« am: 09. Oktober 2009, 15:32:52 »
BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Karlsruhe (dpa) - Beim Reizthema Stadionverbot für Fußball-Fans will der Bundesgerichtshof in drei Wochen erstmals ein Grundsatzurteil fällen. Am 30. Oktober werde über die Zulässigkeit von Stadionverboten «auf Verdacht» entschieden.
Dies gab das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe bekannt. Geklagt hatte ein Anhänger und Dauerkarteninhaber des FC Bayern München, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs «Schickeria München» in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Die Polizei nahm ihn kurzzeitig in Gewahrsam, er bestritt aber jegliche Beteiligung an der Auseinandersetzung. Trotzdem verhängte der MSV ein gut zweijähriges bundesweites Stadionverbot. Daran hielt der Verein auch fest, nachdem die polizeilichen Ermittlungen «wegen Geringfügigkeit» eingestellt worden waren.

hier geht's weiter

da bin ich mal gespannt



« Letzte Änderung: 09. Oktober 2009, 20:19:07 von Kaleun »

Offline Joe Hill

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Antw:Polizeiwillkür beim Fußball
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2009, 15:42:21 »
Wollte ich auch grad posten, kam vorher auch im Radio. Ich hoffe auf ein richtungsweisendes Urteil!

Offline Mayk

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Antw:Polizeiwillkür beim Fußball
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2009, 20:14:32 »
Das hätte m.E. einen eigenen Thread verdient, ist doch zu befürchten, das es hier unter geht.
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Offline Kaleun

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2009, 20:19:42 »
Hast recht, Mayk


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HanniNannis
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Offline Mayk

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2009, 18:39:39 »
Ein Mitglied unseres Fanprojektes hat an der Verhandlung teilgenommen, hier sein Bericht:

Zitat
Da ein Mitarbeiter des Fanprojektes der Verhandlung in Karlsruhe beigewohnt hat und dieses Thema hier nun schon aufgegriffen wurde, werde ich in kurzen Worten den Verhandlungsverlauf darstellen.

Hier noch einmal die Vorgeschichte zur Verhandlung:
http://fanprojekt-rostock.de/index.php?page=aktuelles&detail=47

1.Der Vorsitzende Richter verliest den Sachverhalt und erläutert anschließend die Auffassung des Gerichtes.

2. Der Anwalt des Klägers hält sein Plädoyer. (Der Kläger ist Anhänger des FC Bayern München.)

3. Der Anwalt der Beklagten hält sein Plädoyer. (Die Beklagte ist der MSV Duisburg)

Die Schwerpunkte der Klage sind im Wesentlichen drei Punkte:

1. Vertragsrecht
Dem Kläger wurde aufgrund des bundesweiten Stadionverbotes die Dauerkarte und die Mitgliedschaft vom FC Bayern München gekündigt.

2. Anhörung - Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Dem Kläger wurde erst nach Erteilung des bundesweiten Stadionverbotes die Möglichkeit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 153 StPO) wurde das Stadionverbot nicht aufgehoben.

3. Bundesweites Stadionverbot ohne eine tatrichterlich festgestellte Schuld
Dem Kläger wurde ein bundesweites Stadionverbot erteilt, ohne dass ihm der Tatvorwurf nachgewiesen wurde und im nachhinein auch nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es weniger die Punkte 1 und 2 kritisch bewertet, sondern vielmehr den Punkt 3.

Die Verkündung der Entscheidung wurde auf den 30.Oktober 2009 (9.00Uhr) vertagt.

Hinweis
Dies sind persönliche Beobachtungen von einem Nicht-Juristen. Daher kann an dieser Stelle keine Bewertung stattfinden.

Nico
Fanprojekt Rostock
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Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2009, 18:44:42 »
Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.
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Offline Mayk

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2009, 18:56:33 »
Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.

Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.  [noplan]
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Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2009, 19:05:51 »
Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.

Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.  [noplan]
Gut, Dk hatte ich jetzt mal (aus Versehen) außen vor gelassen. Die bringt natürlich eine gewisse vertragliche Komponente mit rein.

Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten.  [dummdidum] 

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Offline Mayk

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2009, 21:12:26 »
Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.

Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.  [noplan]
Gut, Dk hatte ich jetzt mal (aus Versehen) außen vor gelassen. Die bringt natürlich eine gewisse vertragliche Komponente mit rein.

Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten.  [dummdidum]

Nunja, was ändert sich, wenn ich am Kassenhäuschen eine Karte für 1 Spiel kaufe an der Vertragssituation?!
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Offline Imho

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2009, 11:36:45 »
Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten.  [dummdidum]

Auch dann nicht bis zum Schluß. Es ist ein absolutes Unding, dass die Vereine/ Fußballverbände das Hausrecht so auslegen, dass ein einziger Verein Menschen den Zutritt zu mindestens 56 Fußballstadien (oder zählen die 54 Regionalligastadien in diese Richtlinien auch schon mit rein) verwehrt - also 55 (oder 109) Stadien in denen der Verein nichts zu sagen hat - und sich dabei auf ein angebliches Hausrecht beruft, dass er in 55 (109) Stadien garnicht hat.
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Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2009, 12:32:55 »
Theoretisch könnte sich der Verein doch aber immer auf sein Hausrecht berufen.

Ich bin kein Jurist aber für mein Verständnis hat der Verein mit dem Kunden Fan in Bezug auf die Jahreskarte einen Vertrag geschlossen. Geld gegen Spiele gucken. Grundlage sind die AGBs sowie die Stadionordnung. Insofern der Fan seine Vertragsbestandteile (Kohle abdrücken und artig sein) erfüllt, dürfte dem Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.  [noplan]
Gut, Dk hatte ich jetzt mal (aus Versehen) außen vor gelassen. Die bringt natürlich eine gewisse vertragliche Komponente mit rein.

Für den Normalsterblichen ohne DK könnte dann aber mein Argument gelten.  [dummdidum]

Nunja, was ändert sich, wenn ich am Kassenhäuschen eine Karte für 1 Spiel kaufe an der Vertragssituation?!
naja bei einer Karte ist die Rückabwicklung wesentlich einfacher. Zumal ich das SV in der Regel vor einem Spielbesuch bekomme. Wenn ich dann doch noch eine karte kaufe, ja........


@Imho
In der Tat ein Problem, v.a. wenn man es vorher so publiziert. Sonst ist es Wurscht, warum mich auch ein anderer Verein nicht reinläßt, außer Diskriminierung etc.. Leider traut/will sich kein Verein gegen diesen Automatismus vorzugehen bzw. anderweitig zu handeln.
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Offline ranch

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2009, 10:25:54 »
Dieses Urteil nenne ich mal ein Brett.
Bundesweites SV auf Verdacht, eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht.  [darunter]
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Offline galle

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2009, 10:41:42 »
Unglaublich [darunter]
Irgendwann haben die ihr Tennispublikum und wir alle können uns anderen Dingen widmen.
Es soll Hähne geben, die denken, dass die Sonne morgens aufgeht, weil sie krähen.

Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2009, 10:49:34 »
Ich wollt es gerade posten.  [darunter]

hab noch einen Link zum mdr http://www.mdr.de/sport/6817145.html

Ich mein grundsätzlich ist das mit dem Hausrecht ja ok, aber hier gilt das ja immer gleich für alle Stadien und nicht nur für ein Spiel. Zwar können sich auch die anderen auf Hausrecht berufen, aber deren Grund ist wohl kaum glaubhaft, wenngleich sie rechtlich keinen brauchen.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 10:52:59 von Matti »
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Offline ranch

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2009, 10:58:04 »
Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
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