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AutorThema: Bewährungsstrafe für BVB-Fan  (Gelesen 399 mal)

Offline Letterman

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Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« am: 27. Oktober 2009, 17:58:52 »
Bewährungsstrafe für BVB-Fan

Der Diebstahl eines Fanschals von Schalke 04 hat einem Anhänger von Borussia Dortmund eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug seiner Dauerkarte eingebracht.

Das Dortmunder Landgericht verurteilte den 26-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, nachdem er bei einem A-Jugendspiel im Juni 2008 einem Schalke-Fan den Schal gestohlen hatte.

Außerdem darf er bis Saisonende kein Heim- oder Auswärtsspiel der Dortmunder mehr besuchen.

"Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier.

sport 1

Offline Monika

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2009, 19:40:55 »
Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]

Offline Kaleun

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2009, 19:47:07 »
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz.

Das Landgericht entscheidet, also hat wohl der Schalke-Fan Anzeige erstattet, oder ?

Er darf ausserdem keine Heim- und Auswärtsspiele in dieser Saison mehr besuchen, hat aber wohl kein SV. Darf ein Landgericht so etwas überhaupt beschließen ?

Okay, die Meldung stammt von sport1, vielleicht liegt es daran.


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HanniNannis
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Offline Matti

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2009, 20:23:08 »
Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.
Der Gipfel des Wahnsinns ist es, auf Veränderungen zu hoffen, ohne etwas zu verändern. (A. Einstein)

Offline grieche

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2009, 20:45:47 »
...
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.

Das gilt schon immer! Nur wurden wir früher seltener erwischt bzw erstatteten die "Geschädigten" seltener Anzeige!
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Offline Monika

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2009, 20:48:47 »
Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
Einen Schal vom Gegner als Trophäe mitzubringen war zu meiner Zeit keine Seltenheit und im Lauf der Saison hat sich das meistens ausgeglichen. Das haben Fans unter sich ausgemacht ohne die Polizei und Gerichte zu beschäftigen. Ich warte auf den Tag, an dem man ohne Fahne und Schal ins Stadion gehen muss, um solchen "Vergehen" vorzubeugen.

Offline grieche

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2009, 20:53:16 »
...
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
Einen Schal vom Gegner als Trophäe mitzubringen war zu meiner Zeit keine Seltenheit und im Lauf der Saison hat sich das meistens ausgeglichen. Das haben Fans unter sich ausgemacht ohne die Polizei und Gerichte zu beschäftigen. Ich warte auf den Tag, an dem man ohne Fahne und Schal ins Stadion gehen muss, um solchen "Vergehen" vorzubeugen.

Ich liebe unsere Presse!
Leider steht nirgendwo ob der Täter eine Vorgeschichte hat, andererseits ist es wohl Raub und es wird doch in vielen Fällen gefordert das Strafrecht entsprechend anzuwenden.
Kann natürlich sein das die schwere Jugend bei einem Schaldieb nicht so stark ins Gewicht fällt wie bei einem Kinderschänder...  [schweigg]
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Offline galle

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2009, 21:00:47 »
Bewährungsstrafe für BVB-Fan
Der Diebstahl eines Fanschals von Schalke 04 hat einem Anhänger von Borussia Dortmund eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug seiner Dauerkarte eingebracht.

Wieder mit einer Kanone auf einen Spatzen geschossen [kopfklatdsch]
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Offline Matti

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2009, 10:23:35 »
Es wird immer blöder! Warum nicht gleich Hand abhacken? [vogeel]
Auch im Zusammenhang mit Fussball sollte das Strafgesetzbuch gelten, zumal man ja schon andere Dinge bestraft.
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen. Und diese Strafe finde ich in dem Fall einfach überzogen.
Ähm, Haaaallo?

Hier geht es im Gegensatz zu dem Artikel und wie von grieche schon bemerkt, wohl eher um RAUB!!.  [modz]

Was geraubt wurde, ist da eher egal. Zudem fließt in das Urteil möglw. auch noch die eine oder andere persönliche Vorgeschichte mit ein.
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Offline grieche

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #9 am: 28. Oktober 2009, 10:27:56 »
§ 249 StGB(Raub)

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: http://dejure.org/
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Offline Matti

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #10 am: 28. Oktober 2009, 10:46:40 »
Also ist er noch gut weggekommen. Den Schal als minder schwer und dann noch am unteren Rand und auf Bewährung.

Und ein SV bekommt man heutzutage auch schon mal ohne Strafgerichtsurteil.  [blin]
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Offline ewiges Talent

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #11 am: 28. Oktober 2009, 10:51:34 »

"Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier.

Die Aussage beinhaltet aber schon eine Exempelstatuierung.
Prinzipiell finde ich aber auch, dass nicht unter dem Deckmantel "war im Fussball immer schon so", Diebstahl oder Raub ein Kavaliersdelikt ist.

Offline Matti

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Antw:Bewährungsstrafe für BVB-Fan
« Antwort #12 am: 28. Oktober 2009, 10:56:07 »

"Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier.

Die Aussage beinhaltet aber schon eine Exempelstatuierung.
Stimmt, aber wenn ich Strafrahmen und Urteil anschaue, ist dies zumindest nicht im Strafmaß eingeflossen. Möglw. meint er auch, dass es diesmal überhaupt zu einem Urteil kam.
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