27.09.10 – DFB-Urteil gegen den HFC
Hohe Geldstrafe wegen Vorfällen beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Union Berlin | Nochmals dringender Aufruf, jegliche Störungen und insbesondere das Abbrennen von Pyrotechnik zu unterlassen!
Mit Bestürzung nimmt das HFC-Präsidium das durch den Kontrollausschuss des DFB vorgeschlagene Strafmaß wegen der Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin zur Kenntnis und stimmte diesem am heutigen Montag zu. Aus dem Urteil selbst zitieren wir nachfolgend auszugsweise:
„Gemäß § 15 Nr. 2. und Nr. 5. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB beabsichtigt der Kontrollausschuss des DFB, beim Einzelrichter des DFB ... folgenden Strafantrag zu stellen:
1. Der Hallesche FC wird wegen mangelnden Schutzes des Gegners ... mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 12.000,00 belegt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Hallesche FC.
Ergänzende Begründung:
...Erheblich strafmildernd fällt in das Gewicht, dass Vereinsverantwortliche des Halleschen FC, u. a. der Trainer und der Präsident des Vereins, sich danach erfolgreich bemühten, weitere Ausschreitungen durch hallesche Anhänger zu verhindern. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Hallesche FC den Zwischenfall ausdrücklich bedauert.
Unter Abwägung dieser Strafzumessungsgesichtspunkte belässt es der Kontrollausschuss des DFB nochmals bei der Beantragung einer Geldstrafe und sieht von härteren Strafsanktionen ab.
Im Hinblick auf die Vorbelastungen und darauf, dass der Berliner Torhüter durch die Detonation eines Knallkörpers in höchstem Maße in seiner Gesundheit gefährdet war, muss eine empfindliche Strafe gegen den Halleschen FC ausgesprochen werden. Eine solche in Höhe von EUR 12.000,00 ist erforderlich, aber im summarischen Verfahren auch gerade noch ausreichend.
Eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird bei einem erneuten gravierenden Vorfall hiermit ausdrücklich angedroht. ...“
Erneut hat eine verschwindende Minderheit sogenannter „Fans“ dem HFC erheblichen materiellen und finanziellen Schaden zugefügt. Ungeachtet dessen ist das Präsidium der festen Überzeugung, dass die wirklichen Anhänger in Kooperation mit den Vereinsverantwortlichen diesen Chaoten endgültig das Handwerk legen werden. Die HFC-Führungsgremien werden ihre „Null-Toleranz-Politik“ gegen Störer fortsetzen und richten hiermit nochmals den dringenden Appell an alle ehrlichen Anhänger unseres Vereins, das Abbrennen jeglicher Form von pyrotechnischen Erzeugnissen zu unterlassen, die Stadionordnungen einzuhalten und sich sportlich fair zu verhalten! Die Führungsgremien des HFC werden in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsinstitutionen alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestehende unternehmen, um die Täter zu ermitteln, diese mit den höchstmöglichen, bundesweiten Stadionverboten zu belegen und - sofern es sich um bisherige Vereinsmitglieder handeln sollte - diese mit sofortiger Wirkung aus dem HFC e. V. auszuschließen. Weiterhin behält sich der Hallesche FC zivilrechtliche Schritte gegen die ermittelten Täter vor.
Präsidium und Geschäftsleitung des Halleschen FC e. V.
hallescherfc.de
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