Nachdem der Zuschlag erteilt wurde, müssen wohl noch die Verträge in Detail geklärt werden. Baustart ist für Oktober vorgesehen, Fertigstellung ist für Frühjahr 2015 geplant (das dürfte aber sehr vom Winterwetter abhängen, besonders da ja gleich in 2 Wintern gebaut werden muss).
Wie es in Deutschland bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand "gute" alte Tradition ist, hat einer der unterlegenen Bieter erst mal Beschwerde bei der Stadt eingereicht. Egal wie die Erklärung ausfallen wird, später steht noch der Weg zum gericht offen (und es wäre überraschend, wenn der nicht beschritten würde...).
Jedenfalls darf solange der Baustart nciht erfolgen, bis das Thema geklärt ist. Verzögerung ungewiss.