ii. Voraussetzungen für die Zulassung und teilnahme zur 3. Liga § 6
Zulassungs- und teilnahmevoraussetzungen
1.
Teilnahmeberechtigt sind nur die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften, die
die Zulassung zur 3. Liga durch Abschluss eines Zulassungsvertrags
zwischen dem DFB und dem betreffenden Verein bzw. der betreffenden
Kapitalgesellschaft erhalten haben. Die Zulassung wird jeweils für eine
Spielzeit erteilt.
2.
Voraussetzung für die Zulassung ist die sportliche Qualifikation. Sie ergibt
sich aus der Abschlusstabelle der 3. Liga des laufenden Spieljahres sowie
aus den Bestimmungen der DFB
Spielordnung zum Auf
und Abstieg
zwischen der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie zum Auf
und Abstieg
zwischen der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene.
http://www.dfb.de/uploads/media/04_Statut_3_Liga_01.pdf