Na denn eben nicht.
06.10.09 – DFB-Urteil gegen den HFC Hohe Geldstrafe | Teilausschluss von Zuschauern zum nächsten Heimspiel | Vorverkauf gestoppt | Nochmals dringender Aufruf, das Abbrennen jeglicher Form von Pyrotechnik zu unterlassen! Dem durch den Kontrollausschuss des DFB vorgeschlagenen Strafmaß wegen diverser Vorkommnisse während der Meisterschaftsspiele in der Regionalliga NORD gegen den 1. FC Magdeburg, beim Chemnitzer FC und gegen den VfL Wolfsburg II (allesamt Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen) stimmte das HFC-Präsidium am heutigen Dienstag zu. Aus dem Urteil selbst zitieren wir nachfolgend auszugsweise wie folgt:
„Gemäß § 15 Nr. 2. und Nr. 5. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ... wird folgender Strafantrag gestellt:
1. Der Verein Hallescher FC wird wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens ... mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 belegt.
2. Zudem hat der Verein Hallescher FC das nächste Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der Regionalliga NORD gegen Türkiyemspor Berlin unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.
3. Dem Verein Hallescher FC werden hierzu ... nachstehende Auflagen erteilt:
a) Für das Heimspiel ... gegen Türkiyemspor Berlin am 17.10.2009 wird der Verkauf von 1.800 Karten für Anhänger des Halleschen FC und von 200 Karten für Anhänger des Gastvereins gestattet. Der Verkauf von Karten im freien Verkauf ist nur im Vorverkauf, gegen Vorlage des Personalausweises und namentliche Registrierung des Käufers gestattet. Dies gilt auch für den Gastverein. Ein Kartenverkauf am Spieltag ist nicht gestattet. ...
b) Das Spiel ist unter Schließung der Stehplatzbereiche auszutragen. Anhänger des Halleschen FC sind in Abstimmung mit der Abteilung Sicherheit des DFB ausschließlich auf Sitzplatz-Tribünenplätzen zu platzieren, die einer besonderen Überwachung unterliegen, so dass die Sicherheit gewährleistet ist.
c) Anhänger des Gatsvereins sind hiervon räumlich getrennt in Sektoren (möglichst Sitzplätze) zu platzieren, die ebenfalls einer besonderen Überwachung unterliegen, so dass die Sicherheit gewährleistet ist. Auch dies ist in enger Abstimmung mit der Abteilung Sicherheit des DFB vorzunehmen.
d) Nicht im Vorverkauf abgesetzte Karten aus dem Kontingent des Gastvereins dürfen auf das Kartenkontingent des Heimvereins übertragen werden.
e) Inhaber von Dauerkarten, VIP-Karten, Freikarten und Ehrenkarten sowie bereits verkaufter Karten sind auf das Kontingent gemäß Buchstabe a) anzurechnen und entsprechend Buchstaben b) und c) erforderlichenfalls umzuplatzieren.
f) Der Verein Hallescher FC hat ggf. durch geeignete Sichtschutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass während des o. g. Spiels nicht von außerhalb in das Stadion Einblick genommen werden kann.
4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein Hallescher FC.
Ergänzende Begründung:
5. Der Verein Hallescher FC ist in der Vergangenheit bereits mehrfach sportgerichtlich in Erscheinung getreten. ...
6. Angesichts der wiederholten Zuschauerverfehlungen und der nun bei dem Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg stattgefundenen schwerwiegenden Vorfälle ... ist nunmehr eine gravierende Strafe gegen den Verein Hallescher FC zu verhängen. Die bloße Verhängung einer Geldstrafe allein reicht nicht mehr aus. Im Rahmen der Strafzumessung konnte der DFB-Kontrollausschuss allerdings erheblich zu Gunsten des Halleschen FC berücksichtigen, dass der Verein die Vorfälle mit Entschiedenheit verurteilt und zudem eigene Maßnahmen zur Ermittlung der konkreten Täter angekündigt hat.
Daher sieht der Kontrollausschuss im summarischen Verfahren von der Beantragung eines Spiels unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit nochmals ab...“
Die HFC-Führungsgremien richten hiermit nochmals den dringenden Appell an alle ehrlichen Anhänger unseres Vereins, das Abbbrennen jeglicher Form von pyrotechnischen Erzeugnissen zukünftig zu unterlassen, die Stadionordnungen einzuhalten und sich sportlich fair zu verhalten! Weiterhin werden die Führungsgremien des HFC in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsinstitutionen alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestehende unternehmen, um die Täter zu ermitteln, diese mit den höchstmöglichen, bundesweiten Stadionverboten zu belegen und - sofern es sich um bisherige Vereinsmitglieder handeln sollte - diese mit sofortiger Wirkung aus dem HFC e. V. auszuschließen.
Präsidium und Geschäftsleitung des Halleschen FC e. V.
P. S.: Aufgrund des obigen Strafmaßes wurde der Vorverkauf für das nächste Heimspiel gegen Türkiyemspor Berlin mit sofortiger Wirkung gestoppt. Weitere Informationen zum Kartenvorverkauf und zur Umsetzung der durch den DFB angeordneten Auflagen erfolgen demnächst.
quelle: heulsusen.de