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AutorThema: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten  (Gelesen 1559 mal)

Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2009, 11:11:04 »
Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
Dann sorg halt dafür, dass die Rechtslage geändert wird und das Hausrecht abgeschafft wird. Außerdem hab ich doch gesagt, dass es hier kein Weg gibt, zwischen normalen hausrecht und völlig überzogenem mehrjährigen bundesweiten SV gibt. Erst recht, wenn es nur um Verdacht geht.
Der Gipfel des Wahnsinns ist es, auf Veränderungen zu hoffen, ohne etwas zu verändern. (A. Einstein)

Offline ranch

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2009, 11:17:37 »
Ich scheiß aufs Hausrecht in einem solchen Fall. Was ist denn der nächste Schritt?
Einen nicht reinzulassen, weil er Neger ist?
Weil er im falschen Zug mitfuhr?
Dann sorg halt dafür, dass die Rechtslage geändert wird und das Hausrecht abgeschafft wird. Außerdem hab ich doch gesagt, dass es hier kein Weg gibt, zwischen normalen hausrecht und völlig überzogenem mehrjährigen bundesweiten SV gibt. Erst recht, wenn es nur um Verdacht geht.
Sorry, Matti, hat doch nichts mit dir zu tun. Bin nur sauer über dieses unfassbar dreiste Urteil, das dem Rechtsempfinden diametral widerspricht.

Aus dem Eintracht-Forum (schrieb ein Anwalt)

Zitat
Das Problem ist das Ermittlungsverfahren. Ein einfacher Anfangsverdacht reicht um ein bundesweites SV verpasst zu kommen.

Das geht leider sehr schnell. Getreu dem Motto, mitgegangen mitgehangen. Das reicht schon wenn man im falschen Bus sitzt.

Ich bekomme nach fast jedem Auswärtsspiel, 1-2 Verfahren auf den Tisch. Manchmal berechtigt , manchmal aber auch nicht.

In den Verhandlungen mit der STA kann man vieles im Vorfeld abbiegen. Viele Verfahren werden eingestellt, da sich der Sachverhalt häufig nicht richtig aufklären läßt.

Das Problem ist, das man eine Einstellung nach 170 II StPo benötigt um ein SV zu knacken. Das kostet den Staat aber Geld, da auch die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse getragen werden müssen.
Das wird von der STA in diesen Fällen nur ungern gemacht.

Angeboten wird meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.

Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.

Das Problem ist, dass das SV in diesem Falle bestehen bleibt.

Shit happens.


Kommt es erst mal zum Prozeß muß man schon sehr viel Glück haben,um einen Freispruch zu erzielen.


Es ist richtig shice. Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.
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Offline grieche

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2009, 11:26:00 »

Aus dem Eintracht-Forum (schrieb ein Anwalt)

Zitat
...Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.

Das ist mein Hauptkritikpunkt an der ganzen Vergabepraxis der SV!
Hier findet eine "Private Justiz" statt, Ankläger, Richter, Henker alles in einer Person bzw Institution, nämlich die Polizei!
Unliebsame Fans können durch Einleiten eines Verfahrens somit ganz einfach ein SV bekommen, wurde anscheinend auch schon so gemacht!
Wir Leben alle auf der gleichen Welt, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2009, 11:30:42 »
Bin nur sauer über dieses unfassbar dreiste Urteil, das dem Rechtsempfinden diametral widerspricht.
Mich kotzt es ja auch an. Es ist aber wohl schwierig einen Mittelweg zu finden. Mich kotzt es an, dass solch weitreichenden Folgen einfach so durch das hausrecht gedeckt sind. Grundsätzlich find ich das Hausrecht gut und richtig. Aber die Sachen die ich oben schon schrieb, können die (Vereine und v.a. DFBinkl. dessen Druck auf die kleineres Vereine) so einen scheiß machen und haben es jetzt auch noch schwarz auf weiß. 


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Offline rho

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2009, 11:37:50 »
Meine jur. Karriere liegt zwar seit einiger Zeit auf Eis, die Begründung klingt jedoch für mich haarsträubend und nach Sippenhaft("du warst in der Nähe!") und nach Galileo("schwör ab, du Ketzer!") und nach einem Fallbeispiel für die StPO-Vorlesung("eingestellt ist nicht gleich eingestellt"). Fragwürdig, aber nachvollziehbar. Nich gleich meckern: Juristen können so gut wie alles nachvollziehen.
 
Die erste Frage, die sich ein Richter stellt, wenn er ein Verfahren auf den Tisch bekommt, lautet "Warum ich?". Demgemäß wird er verhindern wollen, fürderhin mit solcherlei "Mist" belästigt zu werden. Daher auch ein solches Urteil, das den status quo unberührt lässt. Motiviertere und sensiblere Richter hätten womöglich anders entschieden.  [noplan] 
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Offline Reggaeboy

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #20 am: 30. Oktober 2009, 12:19:22 »
Auch für mich ist diese Entscheidung einfach nur ein Unding. Das passt dann in die Ecke "präventive Vorsichtsmaßnahme", mit der uns schon seit geraumer Zeit auch ein gewisser Schäuble 2.0 dauerkontorllieren und unsere Freiheitsrechte einschränken will. Vor allem geht es nicht an, wie hier schon geschrieben, dass 1 Verein von seinem Hausrecht Gebrauch macht und der Betroffene dann in 55 oder 109 weiteren Stadien ebenfalls ausgeschlossen bleibt. Es kann doch nicht sein, dass in einer Demokratie ein Verdacht reicht, um jemanden abzustrafen. Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach muss die Straftat nachgewiesen werden. Und wie heißt es so schön: In dubio pro reo - und dies gilt selbst für einen bereits Angeklagten (Ein Verdächtiger ist ja schließlich sogar eine juristische Stufe niedriger). Unglaublich, was hier vom BGH und DFB-Konsorten abgezogen wird.  [darunter]

Offline Old HFC

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #21 am: 30. Oktober 2009, 12:27:47 »
Ein unglaubliches Urteil, das mein Rechtsempfinden massiv ins Wanken bringt.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 12:29:52 von Old HFC »
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Offline Imho

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #22 am: 30. Oktober 2009, 12:28:22 »
Abgesehen davon, ob es sinnvoll ist, das Hausrecht eines Kneipers mit dem Hausrecht eines Vereins für so ne öffentliche Veranstaltung wie ein Fußballspiel zu vergleichen: ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, warum Vereine bundesweite Stadionverbote mit dem Hausrecht begründen können. Wenn Bayern München manche Leute nicht bei sich im Kaiserklo haben möchte, ist das immer noch Scheiße (wenn nur ein Verdacht vorliegt) aber dann könnte man das zähneknirrschend hinnehmen (es sei denn man ist Bayern-Fan). Aber dass der FCB dann auch noch für zig andere Stadien ein Hausrecht ausüben darf, welches er eigentlich garnicht hat, will mir nicht in den Kopf.  [noplan]
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Offline Matti

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #23 am: 30. Oktober 2009, 12:35:58 »
@Imho
Das mein ich ja. Aber dies kam vom DFB oder? Oder haben sich das die Vereine ausgedacht, dass ein SV gleich bundesweit geht?
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Offline ranch

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« Antwort #24 am: 30. Oktober 2009, 12:41:31 »
Schön das Rechtsprinzip umgekehrt: Man muss jetzt seine Unschuld nachweisen.
Da hat er hier noch Glück gehabt.
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Offline foerdi

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #25 am: 30. Oktober 2009, 12:44:35 »
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Offline Imho

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #26 am: 30. Oktober 2009, 12:50:22 »
@Imho
Das mein ich ja. Aber dies kam vom DFB oder? Oder haben sich das die Vereine ausgedacht, dass ein SV gleich bundesweit geht?

Spielt eigentlich keine Rolle, wer sich das ausgedacht hat. Weil die Vereine ja die Verbote aussprechen - auch die bundesweiten...
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Offline Matti

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« Antwort #27 am: 30. Oktober 2009, 12:54:38 »
Ich mein, hätten die Vereine, falls mal einer mit Verstand verantwortlich ist, überhaupt die Möglichkeit nur ein eigenes SV zu verhängen? das würde doch quasi nur unter der Hand gehen, oder? Also
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Offline franconia

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #28 am: 30. Oktober 2009, 13:28:02 »
Ich mein, hätten die Vereine, falls mal einer mit Verstand verantwortlich ist, überhaupt die Möglichkeit nur ein eigenes SV zu verhängen? das würde doch quasi nur unter der Hand gehen, oder? Also

sagen wir umgedreht
der verein spricht ja nur hausverbot für sein stadion aus und die restlichen Vereinen setzen das einfach auf sich um

es könnten also jeder zeit die anderen vereine sagen, interessiert uns nicht
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 13:30:48 von franconia »
“Und so viele bengalische Feuer soll’s geben, dass wir in der Nacht Sonnenbrillen brauchen.” - Reinfried Herbst, Skifahrer Team Austria
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Offline Monika

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Antw:BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
« Antwort #29 am: 30. Oktober 2009, 15:07:56 »
Aus dem heutigen Urteil:

Mit Schreiben vom 18. April 2006 sprach die Beklagte gegenüber dem Kläger ein bis zum 30. Juni 2008 befristetes Betretungsverbot für die MSV-Arena und sämtliche Fußballveranstaltungsstätten in Deutschland (bundesweites Stadionverbot) für nationale und internationale Fußballveranstaltungen von Vereinen bzw. Tochtergesellschaften der Fußballbundesligen und der Fußballregionalligen sowie des Deutschen Fußballbundes (DFB) aus. Sie stützte sich dabei auf die von ihr im Lizenzierungsverfahren anerkannten "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB
das komplette Urteil

Ich finde, dieses Urteil dreht unseren Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung um. Vielleicht versteh ich's aber nur nicht [noplan]