Hab gerade mal was interessantes in unserem Forum bzgl. der Mitgliedschaft beim Projekt gefunden.
1. Man stellt einen Antrag unter Verwendung eines Aufnahmeformulars. Das kann man bei Holstein oder anderen Vereinen (z.B. HSV) ganz einfach downloaden. Bei RBL findet sich natürlich nichts dergleichen. Muss man wahrscheinlich schriftlich anfordern, und dann ist - bei der Zuverlässigkeit der Post - wohl nicht damit zu rechnen, dass es jemals ankommt.
2. Über den Antrag entscheidet der Vorstand endgültig - natürlich ohne Begründung. D.h., dass man gegen eine Ablehnung nicht den "Ehrenrat" (allein diese Bezeichnung ist eine Verhohnepiepelung) anrufen kann.
Für die Entscheidung über den Antrag kann der Vorstand sich sechs Monate Zeit lassen - da werden wohl erstmal Späher losgeschickt, die in der Mülltonne des Bewerbers nachsehen, ob er sein Gehirn ausreichend mit Bullenplörre vernebelt hat. Der Zeitraum von sechs Monaten kann auch verlängert werden, falls die Späher länger brauchen.
3. Die Aufnahme ist nur jeweils zum 1.1. des Jahres möglich, und zwar beginnt die Mitgliedschaft am 1.1. des Jahres, das der Annahme des Antrags auf Aufnahme durch den Vorstand folgt. Ein Beispiel: der Antrag wird am 1.7.2013 gestellt. Bis 1.1.2014 muss der Vorstand (falls die Frist nicht verlängert wird) entscheiden. Man wird dann also zum 1.1.2015 aufgenommen. Geht doch fix, oder....?
5. Hat man die Hürden alle genommen, hat man trotzdem nichts zu sagen: Das Stimmrecht setzt mindestens einjährige Mitgliedschaft voraus. In unserem Beispiel wäre man also ab 1.1.2016 stimmberechtigt.
Mitglieder, die sich bei RBL sportlich betätigen, haben kein (aktives oder passives) Wahlrecht. Sie dürfen in keinem anderen Verein einer sportlichen Betätigung nachgehen.
6. Man ist verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge und beschlossene Sonderumlagen zu bezahlen. Die Höhe setzt nach § 8 Nr. 4 der Vorstand fest.
7. Zahlt man Umlagen nicht, wird man gestrichen. Über die Streichung/den Ausschluss entscheidet der Vorstand, der nicht gewählt, sondern vom Ehrenrat ernannt wird. Gegen den Ausschluss kann man Rechtsmittel beim Ehrenrat (der den Vorstand berät und ihn jederzeit entlassen kann) einlegen.
Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, die für sieben Jahre gewählt werden (man staune: von der Mitgliederversammlung, nicht von Mateschitz). Man muss mindestens 35 Jahre alt und seit fünf Jahren Mitglied sein. Außerdem muss man alle möglichen Qualifikationen nachweisen, bevor man sich überhaupt zur Wahl stellen darf (was wiederum der Ehrenrat entscheidet). Scheidet ein Mitglied des Ehrenrates vorzeitig aus, wird nicht etwa ein neues gewählt, sondern der Ehrenrat bestimmt ein neues Mitglied, und zwar mehrheitlich (was bei zwei Personen ja nicht einfach ist...). Kommt ein Mehrheitsbeschluss nicht zustande, entscheidet der Vorsitzende allein - also immer.
Die neue Satzung ist übrigens - entgegen zwingenden gesetzlichen Vorschriften - nicht von der Mitgliederversammlung, sondern vom Vorstand am 18.12.2009 beschlossen worden.
Sowas reicht also um eine Lizenz beim DFB zu bekommen.
![... [darunter]](http://www.ofcfans.de/stammtisch/Smileys/default/daumenrunter.gif)