20.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Die zweite Halbzeit des Frankfurter Zweitliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock am 16. September 2011 konnte erst mit zweiminütiger Verspätung beginnen, weil im Rostocker Zuschauerblock Feuerwerkskörper gezündet wurden, die Rauchschwaden über das Spielfeld ziehen ließen. Zudem wurden mehrere Leuchtraketen aus dem Rostocker Zuschauerblock auf das Spielfeld geschossen.
Darüber hinaus hatten Frankfurter Anhänger während des Zweitliga-Auswärtsspiels bei Dynamo Dresden am 26. September 2011 ein Banner mit der Aufschrift „Bomben auf Dresden“ hoch gehalten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=29761&tx_dfbnews_pi4[cat]=145