war das nicht so das wenn ein Verein die Lizenz für die 2. Liga nicht bekommt automatisch eine Fristverlängerung für den Lizenzantrag der 3. Liga bekommt oder irr ich mich da?
Korrekt!
Steht im Drittligastatut:
Vereine, die trotz sportlicher Qualifikation und Antragstellung keine Lizenz
für die folgende Spielzeit der Lizenzligen erhalten, müssen sich spätestens
zwei Wochen nach Feststehen der Lizenzverweigerung bewerben. Die Frist
beginnt mit dem Zugang der abschließenden verbandsinternen Entschei
dung beim Bewerber.